Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, ich hoffe sehr, daß Sie mir bei folgendem Sachverhalt behilflich sein können: Nach der 3-jährigen Elternzeit, die Mitte März 2009 zu Ende geht, hatte ich vor halbtags (vormittags) bei meinem alten Arbeitgeber wieder einzusteigen. Nach einem ersten unerfreulichen Gespräch teilte er mir mit, daß er mir entweder eine Vollzeitstelle, oder nur nachmittags eine Halbtagsstelle bieten kann (Schikane). Beide Varianten kann ich aber aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten am nachmittag für meine 3-jährige Tochter nicht antreten. Hier meine erste Frage: - Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber bei seiner Aussage bleibt und mir nicht entgegen kommt? ich habe sowieso den Verdacht, daß er darauf spekuliert, daß ich freiwillig kündige....welche Rechte habe ich? Der Sachverhalt kompliziert sich jetzt durch die Tatsache, daß ich erneut schwanger bin (in der 10.Woche) und unter extremer Übelkeit und Schwindel leide. Diese Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber verursacht zudem starke psychische Belastungen, die meine Beschwerden verstärken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft. Meine Frauenärztin ist leider nicht bereit mir ein Individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen, weil sie der Meinung ist, daß der Arbeitsplatz in einem Architekturbüro nicht gefährlich ist (keine Chemikalien, Gase, etc..!!) Meine zweite Frage lautet deshalb: - Welche Chancen habe ich auf ein Individuelles Beschäftigungsverbot? Bzw welche Alternativen habe ich? Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Andreia
Hallo, 1. Sie haben nur Anspruch auf eine TZ-Stelle, wenn Ihr Ag die Voraussetzungen erfüllt - nicht aber auf bestimmte Zeiten. Insoweit haben Sie keine Rechte, nur die Pflicht, den Vertrag zu erfüllen 2. Ob Sie ein BV bekommen, kann nur der FA entscheiden. Bei einer Bürotätigkeit wird das idR nur gemacht. wenn Mobbing droht - das kann ich von hier nicht entscheiden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Er hat Dir eine TZ Stelle angeboten, (zeitlich kann, muß er Dir aber nicht entgegenkommen zwechs Kinderbetreuung)... Dir bleiben also 3 Möglichkeiten... TZ Nachmittags arbeiten, VZ den ganzen Tag oder selber kündigen... oder vielleichte einen anderen Frauenarzt suchen, der ein BV austellt.... Viel GLück LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hm.... Irgendwie finde ich, daß Du "zuviel" verlangst... Du hast eine VZ-Stelle, die Du nicht erfüllen kannst: Dein Pech! Dein Ag muß Dir nach 3 Jahren einen Arbeitsplatz im vollen Umfang zur Verfügung stellen, das hat er getan. MUSS er Dir denn überhaupt TZ anbiten? Hat es dort so viele AN? Dein Arbeitsplatz ist weder für Dich noch für das Kind gefährdend. Warum willst Du ein BV? Wenn Du wg. allgem. Schwangerschaftsbeschwerden nicht arbeiten kannst, dann mußt Du eben eine AU vorlegen. Ob Du die Kinderbetreuung geregelt bekommst muß deinen AG nicht interessieren. Alles Gute Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe quasi das gleiche Problem und suche nun nach einer sauberen Lösung und mir fällt sie nicht ein. Ich kann schon versehen was dich bewegt. LG Sandra
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis da ich durch meine Schwangerschaft nicht mehr mit in die Assistenz darf hat mir mein Arbeitgeber angeboten statt den üblichen 40 Stunden pro Woche nur noch 30 Stunden zu arbeiten und "je dicker der Bauch wird desto weiter gehen wir dann mit den Arbeitsstunden runter"!. Jetzt meine Fra ...
Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?
Guten Tag Frau Bader, muss man bei individuellem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt und dieser stimmt im Sinne der Erholung einer Urlaubsreise ins Ausland zu, diesen Urlaub dem Arbeitgeber melden? Muss zudem die Unbedenklichkeitserklärung vom Frauenarzt schriftlich ausgestellt werden, für den Fall, dass es im Ausland zum Einsatz der Kranke ...
Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 38 Jahre alt und habe nach 3 Fehlgeburten Diagnose: Habituelle Aborte. Aktuell bin ich wieder schwanger. Kann das der Grund für individuelles BV für die ganze Schwangerschaft sein? Ich arbeite im Krankenhaus und habe außerdem sehr große Belastung , viel Stress und Kontakt mit Kinder, die auch erkältet sein können ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...
Sehr geehrte Frau Bader. Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem ...
Schönen guten Tag, Meine Frage bezieht sich auf das individuelle Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Angestellten Verhältnisse und habe nun vom Hauptarbeitgeber ein Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot für JEDE Tätigkeit erhalten. Kann diese Attest auch beim Arbeitgeber meiner Nebentätigkeit so eingereicht werden und wäre dies hier ...
Hallo, Mir wurde vor 2 Wochen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, nachdem ich mehrere Wochen krank war. Ich hab von Anfang an unter starker Übelkeit gelitten und konnte dem Druck auf der Arbeit schon vor der Schwangerschaft kaum noch standhalten. Seitdem ich schwanger bin, konnte ich noch 2 Wochen arbeiten, aber danach ging ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin einfach nur neugierig. Auf einer arbeitsrechtlichen Schulung wurde mir durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht erklärt, dass der Arbeitgeber praktisch keine Handhabe hat, wenn einer Schwangeren ein individuelles Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgestellt wird. Das irritiert mich, da ich hier i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse