Silvia_31
Hallo Frau Bader, Ich habe ein totales individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Kann ich dennoch meine Übungsleitertätigkeit (2*1h/Woche) fortsetzen? Oder sollte ich darauf lieber verzichten? Vielen Dank.
Hallo, es Beschäftigungsverbot werden Sie bekommen haben, weil es auf Ihrer Arbeit Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind gibt. Ich gehe mal davon aus, dass diese Gefahr auf der Übungsleitertätigkeit nicht besteht. Dann können Sie diese ausüben. Ich rate Ihnen aber, sich dies ausdrücklich vom Arzt genehmigen zu lassen, sonst kann der Arbeitgeber Ärger machen. Liebe Grüße NB
mellomania
wer hat das bv ausgestellt aus welchen gründen? wenn es der arzt war, weil leben und gesundheit von mutter und/oder kind gefährdet ist nach §3 abs1 mutterschutzgesetzt, gilt das für ALLE tätigkeiten.
Silvia_31
Danke. Ja genau, es kommt vom Arzt und hat auch definitiv seine Berechtigung. Inzwischen sehe ich es ähnlich. Habe es mir gerade noch einmal genau angesehen. Werde mich dann einfach die zwei Stunden daneben setzen, denn ich muss meine anderen Kinder ebenfalls begleiten. War eher so die Überlegung "weil ich ja eh da bin" gewesen.
mellomania
wo danebensetzen? bei bv darfst du doch gar nicht an den arbeitsplatz, allein versicherungstechnisch...bleib zuhause , es wird ja seine gründe haben
malini
@Mellomania: ich vermute, ihre Kinder sind dort eh zum Sport und sie muss sie fahren. Das BV wird für den Hauptjob sein.
Silvia_31
Vielen Dank an alle. Ich werde noch einmal meinen Facharzt fragen, das BV von ihm ist. Vorläufig werde ich aber nicht als Übungsleiterin tätig sein sondern meine Kinder nur begleiten und vor Ort auf sie warten.
mellomania
es muss ja ein medizinischer grund vorliegen, blutungen, zervixinsuffizienz, wehen was auch immer, wenn ER dir das bv ausstellt. un das gilt dann für alles. hätte es auf der Arbeit probleme gegeben, hätte der AG das bv nach einer gefährdungsbeurteilung ausstellen müssen und dann wäre die übungsleitertätigkeit kein problem. daher, wenn es der arzt ausgestellt hat wegen o.g. probleme z.b. dann gilt es für alles.
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