Frage:
In Elternzeit wieder schwanger
Hallo Frau bader
Was ist eigendlich wen man in der Elternzeit wieder schwanger wird.
Es ist so
Mein Sohn kam am 04.07.18 zur Welt habe bis Juli Elternzeit also ein Jahr.
Wem ich jets schwanger werden würde, würde mein Chef mir wieder ein BV geben.
Aber mit vollem Lohn. Aber weil ich jets dan überhaupt nicht anfangen würde mit arbeiten würde ich dan trotzdem volles Gehalt vom meinen Chef erhalten bis das zweite Kind gekommen ist. Und würde ich auch normal von Chef und Krankenkasse Mutterschutz Geld bekommen
Hoffe sie können mir weiterhelfen
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 03.02.2019, 19:21
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In Elternzeit wieder schwanger
Hallo,
ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen Sie das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2019
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In Elternzeit wieder schwanger
Wie kommst du darauf dass du während der Elternzeit volles Gehalt vom Chef bekommst?
Ein evtl. BV kommt erst NACH deiner Elternzeit zum Tragen. Und Lohn halt wie du vereinbart hast. Vollzeit oder Teilzeit?
Mitglied inaktiv - 03.02.2019, 19:36
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In Elternzeit wieder schwanger
Erst lesen dan denken
Warum kommst du mir so....
Ich hab doch nicht geschrieben das ich in der Elternzeit Gehalt bekomme.
Meine Frage war ja ob ich überhaupt volles Gehalt bekomme auch wertend ich nicht gearbeitet habe. Wen ich wieder zu arbeiten anfange. Heißt Ende Juli
Mitglied inaktiv - 03.02.2019, 19:58
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In Elternzeit wieder schwanger
Hab doch geschrieben... Im falle eines BV erhälst du vollen Lohn ohne einen Tag gearbeitet zu haben. Auch Mutterschaftsgeld vom chef und Krankenkasse. Eben das was zu für nach der EZ vereinbart hast. Wolltest du vollzeit dann Vollzeit Lohn.
Mitglied inaktiv - 03.02.2019, 20:24
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In Elternzeit wieder schwanger
Ja genau wieder vollzeit
Mitglied inaktiv - 03.02.2019, 20:45
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In Elternzeit wieder schwanger
Setzt aber voraus das du dann auch VZ arbeiten könntest, sprich du eine entsprechende Kinderbetreuung hast. Den auch wenn du beim ersten Kind ein BV hattest, die Gesetze haben sich geändert. Es muss also nicht so sein das du wieder eines bekommst. Selbst wenn, müsstest du aber theoretisch in der Lage sein von heute auf morgen wieder zu arbeiten so wie es dein Vertrag hergibt.
von
Felica
am 03.02.2019, 23:15
Antwort auf:
In Elternzeit wieder schwanger
nicht das was du arbeiten WILLST im DENKEN ein bv zu bekommen und zu wissen, dass du es dann nicht arbeiten musst sondern WAS ist schriftlich vereinbart? wie sind die kinder betreut? DAS würde dir bei einem eventuellem bv ersetzt. wenn du sagst VZ und du könntest nicht VZ arbeiten (wegen fehlender betreuung der kinder, sollte der chef eine ersatztätigkeit haben die du im übrigen annehmen musst auch wenn diese nicht deinen qualifikationen entspricht) erhälst du eben das, was du arbeiten könntest.
von
mellomania
am 04.02.2019, 05:51
Antwort auf:
In Elternzeit wieder schwanger
Ja, du würdest dann dein volles Gehalt bekommen - vorausgesetzt, du wärest in der Lage, auch VZ zu arbeiten. Sprich: eine Kinderbetreuung für deine VZ-Stelle müsstest du evt. nachweisen können.
Denn wie auch schon richtig gesagt wurde, könnte der AG ja nun durchaus auch eine Ersatzbeschäftigung finden - auch zu einem späteren Zeitpunkt und das BV komplett oder teilweise aufheben.
Bist du nicht in der Lage VZ zuarbeiten, müsstest du ja eigentlich vorher TZ beantragen - und würdest dann auch eben im BV auch nur das bekommen, was du in TZ verdienen würdest.
Warum darauf immer wieder hingewiesen wird: weil eben doch einigermaßen viele Mütter planen, in EZ wieder schwanger zu werden - inkl. eben gar nicht erst arbeiten gehen zu müssen (BV) und dementsprechend auch keine oder nur TZ-Kinderbetreuung anstreben/nachweisen können. Es ist so gemeint, dass es dir unterstellt werden soll - es wird häufig auch einfach gar nicht darüber nachgedacht. Nach dem Motto: "ich gehe eh ins BV, da brauch ich keine Betreuung" - das kann sich eben rächen und dann ist plötzlich großes Gejammere, weil das eingeplante Geld fehlt.
von
cube
am 04.02.2019, 09:23
Antwort auf:
In Elternzeit wieder schwanger
Es sollte natürliche heißen "es ist NICHT so gemeint, dass es dir unterstellt werden soll"!!
von
cube
am 04.02.2019, 09:33