Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin wieder schwanger. Die Elternzeit soll jetzt erstmal in Absprache mit dem AG um ein Jahr verlängert werden (bezugsfrei) und parallel würde ich die neue Elternzeit beantragen ist dass möglich oder kann nur eine Elternzeit in die andere übergehen, sprich es darf sich nichts überlappen? Im Dezember beginnt mein Mutterschutz, hab ich auch während des bezugsfreien Rest des zweiten Jahres Anspruch auf das Mutterschaftsgeld oder sollte ich die Elternzeit nur bis einen Tag vor dem Mutterschutz verlängern und nicht - wie angedacht - um ein Jahr? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Hallo, Am sinnvollsten beenden Sie die erste EZ. Dann bekommen Sie MG, EG u heben Ez auf. Liebe Grüsse NB
Lewanna
Dann verschenkst du Geld und Elternzeit. Wenn du die Elternzeit verlängern möchtest, dann nur bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann bekommt du volles Mutterschaftsgeld. Die restliche Elternzeit von Kind 1 kannst du (mit Zustimmung des Arbeitgebers) auf einen späteren Zeitraum bist zum 8. Geburtstag übertragen. Die Könntest du dann im Anschluss an die Elternzeit von Kind 2 nehmen oder zur Einschulung. LG
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