Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In der Elternzeit zum 2 mal schwanger!

Frage: In der Elternzeit zum 2 mal schwanger!

Sogia88.s

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Hallo Fr. Bader, ich bin seit Juli 2019 bis Juli 2022 ( 3 Jahre) in der Elternzeit. Jetzt ist es so das ich wieder schwanger geworden bin und ich weiß nicht was mir zusteht. Wann muss ich es meinen AG melden? Muss ich jetzige Elternzeit abbrechen oder wann ? Krieg ich Mutterschaftsgeld/Elterngeld fpr das 2 Kind? danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


MamaausM

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Da der neue Mutterschutz in der aktuellen Elternzeit beginnt, musst du diese zum einen Tag vor Beginn des Mutterschutz beenden. Einfach dem AG das mit Attest mitteilen. Dann gibt es nach Vertrag das Mutterschaftsgeld vom AG und KK. Der alte Vertrag lebt damit wieder auf. Da das Elterngeld für Kind 2 auch nach den 12 Monaten vor Geburt berechnet wird, wird das nur der Mindestsatz von 300€. Die Kinder liegen zu weit auseinander. Monate mit Mutterschaftsgeld und längstens 14 Monate EG vom älteren Kind werden ausgeklammert. Alles nach dem 15. Lebensmonat zählt mit 0€ rein, wenn man nicht arbeitet in dieser Zeit


mellomania

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sie KANN auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um die restliche Elternzeit zurückgespielt zu bekommen und volles mutterschaftsgeld zu erhalten. sie muss das aber nicht!


WonderWoman

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du musst nichts beenden, aber du solltest. aber wenn wir schon beim korinthenkacken sind: bis das 1. kind 3 ist bekommt sie den geschwisterbonus, also mehr als 300 €


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