Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In der Elternzeit wieder schwanger Muß man die 1 Kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: In der Elternzeit wieder schwanger Muß man die 1 Kündigen

huggy

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Hallo Frau Bader, Mein 1 Sohn ist am 1.10.2010 geboren .Ich habe Elternzeit für 3 Jahre genommen. Mein 2 Sohn soll am 17.3.2013 auf die Welt kommen .Muss ich meine 1 Elternzeit jetzt Kündigen oder wie geh ich da jetzt am besten vor ran. ? Und was passiert mit der übrigen Zeit ? Geht sie mir verloren oder kann ich sie einfach hinten anhängen? Danke schon mal im vorraus huggy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten beenden Sie die 1. EZ am Tag vor dem neuen Mutterschutz. Dann können Sie mit ZUstimmung des AG bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo und Glückwunsch :-) Du beendest die erste Elternzeit zu dem Tag vor Deinem neuen Mutterschutz. Somit bekommst Du volles Mutterschutzgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber. Du kannst dann die restliche Elternzeit für die Zeit bis nach dem 3. Geb. vom ersten Kind übertragen. Kannst dann also 3 Jahre von Kind 2 nehmen und danach den Rest von Kind 1.


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