Frau2016
Liebe Frau Bader, Ich habe im Oktober 2015 entbunden, seit Anfang der SS befand ich mich im BV, und bis Okt 2016 habe ich die Elternzeit, danach kommen noch die Urlaubstage, so dass ich im Dez 2016 wieder arbeiten soll. Mein EG beträgt 1800€. Welche Konstelation wäre günstiger 1. ich werde jetzt noch in der EZ schwanger 2. ich werde erst schwanger nachdem ich wieder anfange zu arbeiten? Ich bekomme ab sofort in der SS immer einen BV / dann ab sofort mit vollem Gehalt natürlich/ Wieviel Geld steht mir in der SS /Bei BV/ zu wenn ich in der EZ schwanger werde? Wie wird das genau berechnet? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe Frau 2016
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit EG und MG. Von Nachteil wäre also nur jeder Monat, in dem Sie weiter in EZ wären. Ansonsten ist es egal. Liebe Grüße NB
malini
Es ist egal, wenn du nach der EZ genausoviel verdienst wie davor. In der EZ ist das BV nicht relevant, es bleibt beim EG.
Frau2016
Wenn ich der EZ schwanger wäre, würde ich bis Okt 2016 EG bekommen und danach?...
sterntaler82
Danach dein ganz normales Gehalt als wenn du arbeiten würdest
Frau2016
Also, ich müsste dann in der EZ, dem AG mitteilen, dass ich Schwanger bin und am ersten Arbeitstag ihm den BV vorlegen????
Sternenschnuppe
Genau. Der FA darf in der Elternzeit gar keines ausstellen.
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