Sandra@123@
Hallo ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und möchte im zweiten Jahr in Teilzeit arbeiten gehen. Wenn ich in diesem zweiten Jahr schwanger werde, also in Teilzeit Beschäftigung, habe ich dann im Berufsverbot Anspruch auf das Vollzeit Gehalt oder Teilzeit Gehalt? Mein Vertrag ist noch Vollzeit, ich bin erst mal nur für die restliche Zeit der Elternzeit in Teilzeit. Wie berechnet sich das Gehalt dann bei einer erneuten Schwangerschaft? Wird die Elternzeit vorzeitig beendet und es gilt der Vollzeit Vertrag? Danke für die Hilfe!
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden - also TZ Liebe Grüße NB
Ryberia_16
Du bekommst das, was du auch ohne BV bekommen würdest. Kannst du nur Teilzeit arbeiten, bekommst du auch nur Teilzeit Lohn. Wichtig ist dabei, wie viele Stunden du dein Kind betreuen lassen kannst. Die Elternzeit wird nicht beendet. Bitte beachte, dass sich die Gesetze zum 01.01.2018 geändert haben und der AG dir erst eine Ersatztätigkeit anbieten muss, die du annehmen musst. Deshalb bekommt man in den meisten Bereichen, in denen man vorher ein BV bekommen hat seit dem 01.01.2018 keines mehr. Liebe Grüße Ryberia Ps.: Die Frage ist sehr häufig in den letzten Tagen gestellt worden, nutz bitte erst die Suchfunktion, wenn du nichts passendes findest kannst du immer noch eine Frage stellen.
Sandra@123@
Hallo Ryberia, Danke für deine Antwort. Gilt dann aber nicht wieder der vollzeitvertrag? Die Teilzeit ist ja befristet. Ich hab jetzt schon öfter gelesen dass man die Elternzeit dann beenden muss. Grüße Sandra
mellomania
du arbeitest tz in elternzeit. die elternzeit läuft ab. ob du nun wirklich arbeitest ober mit bv daheim sitzt. die eltenzeit läuft weiter ab. elternzeit kann nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz beendet werden. auch wen du vollvertrag hast, du bekommst im bv das, was du ohn bekommen würdest. würde das so gehen wie du schreibst wäre das ein übervorteilung als schwangere im bv gegenüber nicht schangeren. und das geht rechltich nicht
Ryberia_16
Die Teilzeit gilt bis zum ende der Elternzeit, solange bekämst du im BV ein Teilzeitgehalt. Könntest du nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten? Also ist die Kind Vollzeit betreut? Dann bekommst du auch das Vollzeitgehalt, aber eben erst nach der Elternzeit, sollte das Kind bis dahin nicht schon geboren sein. Die Elternzeit kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers beenden. Ausnahme ist, wenn du sie zum neuen Mutterschutz beendest, dann bekommst du den vollen AG Zuschuss zum Mutterschutz und brauchst auch keine Zustimmung des AG. Liebe Grüße
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