Mitglied inaktiv
Hallo, wir leben in Sachsen und unsere Tochter ist nicht vollständig geimpft. Laut Sächsischem Kitagesetz ist entweder ein vollständiger Impfschutz nachzuweisen oder eine schriftliche Ablehnungserklärung zu geben. Der von uns gewählte private Kindergarten besteht jedoch für eine Aufnahme auf einem vollständigen Impfschutz. Ist das rechtens, da es doch eigentlich keine Impfpflicht gibt? Vielen Dank!
Hallo, wenn der KiGa keine gesetzl. Verpflichtung zur Aufnahme hat, kann er im Rahmen der Vertragsfreiheit frei entscheiden, wen er nimmt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
es ist ein privater Kindergraten. und die können es selber entscheiden. Wenn sie nur geimpfte Kinder wollen, dann ist es so. Bei städtischen Kigas ist es anders. Lieben gruß ilka
Mitglied inaktiv
Ich musste auch im städtischen die Bescheinigung bringen und finde das völlig richtig so ! Es sei denn es gibt schwerwiegende Gründe, die verhindern dass das Kind geimpft wird selbstverständlich. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass die anderen geimpft sind.
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