Mitglied inaktiv
Hallo nochmal:-) Dank diesem Forum bin ich nun schon einen Schritt weiter. Hier nochmal kurz das Problem geschildert und die neuen Fragen dazu. Bitte nicht schimpfen, dass ich nochmal neu schreibe:-( Es betrifft die EK-Steuererklärung 2003 meines Lebensgefährten (Angestellter). Da ich mit meinem kleinen Ebaygewerbe von zu Hause aus nur ca. 150-200 Euro im Monat verdiene (Einkünfte aus Gewerbebetrieb lt. Steuerbescheid), kommt mein Lebensgefährte für meinen Unterhalt auf. Sozialhilfe wurde mir 2003 schriftlich abgelehnt, da mein Lebensgefährte zuviel verdient. Doch ohne diesen Unterhalt müsste ich auf jeden Fall öffentliche Mittel beantragen. Er kann nun -wie ich erfahren habe- den Unterhalt steuerlich geltend machen (in 2003 waren es wohl 7188 Euro Höchstbetrag minus meine Einkünfte aus Gewerbebetrieb). - Sind in seinem Fall trotzdem 7% zumutbare Belastung (bei Einkünfte über 51.000 Euro) von den 7188 Euro abzuziehen oder verzichtet man darauf, weil die Ablehnung vom Sozialamt vorliegt und er gesetzlich verpflichtet wird für mich aufzukommen? - SEHR WICHTIG: Sind meine sonstigen Vermögensverhältnisse (außer mein Gewerbegewinn) relevant, fragt das FA noch nach anderem Vermögen? z.B. war mein Girokontostand in 2003 recht hoch, da ich 2002 Überbrückungsgeld bekommen habe. Das wollte ich jedoch alles für mein Gewerbe aufheben, damit ich liquide bleiben kann. Wenn mal eine Prüfung kommt, könnte das FA jedoch fragen: "auf der einen Seite Unterhalt, auf der anderen Seite Geld auf dem Geschäftskonto". Ist also weiteres Vermögen relevant?(Stand 2003) - Muss jede einzelne Unterhaltszahlung nachgewiesen werden oder kann von meinem Lebensgefährten einfach alles bezahlt worden sein? (auch bar) - Meine Steuer 2003 ist noch nicht fertig, meine Einkünfte sind also noch nicht genau ermittelt. Da mein Lebensgefährte bis 15.9.05 abgeben muss, bestünde da die Möglichkeit, dass er den Unterhalt irgendwie erst einmal beantragen kann oder müssen die genauen Zahlen von mir unbedingt schon vorliegen? Klar ist, dass ich den Unterhalt bei mir in der Steuer als Einkünfte angeben muss. Gerne würde ich generell auch wissen, was z.B. für eine ca. Erstattung herauskommt, wenn 1000 Euro Unterhalt unterm Strich angesetzt werden könnten. Könnte man da pauschal von ca. 30% Erstattung (also 300 Euro) ausgehen oder wie wird das gerechnet? Weiß jemand eine Antwort? Ich danke Euch allen für Eure Hilfe, Elfi
Hallo, wir haben doch einen tollen Steuerberater mit eigenem Forum (Herrn Stamnitz) der kann das doch viel besser beantworten! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
OK, also dann nochmal: Grundsätzlich ist es am besten, den Unterhalt dem anderen zu überweisen. ich kenne aber auch einiger Fälle, wo das Finanzamt Barquittungen akzeptiert hat. Von den 7% habe ich in keine Steuerprogramm und Gesetzestext was gelesen :-) ich würde sie also NICHT abziehen :-) Dein sonstiges Vermögen inetressiert das FA nur insoweit, als Erträge (Zinsen) daraus angefallen sein könnten. Sonst ist das denen egal. Ichhabe es immer so gemacht: beide Steuererklärungen parallel mit ausprobieren :-) Zur Not für 2003 eher tendenziell weniger Unterhalt angeben und die Erkl. für 2004 parallel erstellen... Nicht zu gierig sein :-) Bei 200 EUR Gewinn pro Monat (das halte ich aus steuerlicher Sicht für viel so wie Du das schilderst!) sidn das p. a. 2400. Bleiben für Unterhalt also (mit Sicherheitsabschlag) 4.000 EUR p. a. Wenn er nun einen Steuersatz vn eben 30% hat, ergibt das eine Steuerersparnis von 1.200 EUR :-) Viele Grüße Désirée
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