Naddi1988
Hallo, mein Mann und ich planen mit Kind Nr. 2. Unsere Tochter kam im Oktober 2014 zur Welt. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternezeit genommen. Auch habe ich das Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre. Jetzt habe ich seit Oktober 2015 einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber - also seit einem Jahr. Jedoch ist dieser Vertrag nur befristet. Wie ist das nun wenn dieser Minijob ausläuft und nicht verlängert wird, ich aber dann inzwischen schwanger bin, bekomme ich dann von irgendwoher "Einkommen"? In meinen alten Beruf zum Zahnarzt kann ich während der Schwangerschaft nicht. oder bekomme ich sowas wie Arbeitslosengeld? viele Grüße
Hallo, ab dem ersten Tag nachd er EZ bekommen Sie bei einem BV weiter Lohn. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bis wann ist der denn befristet? Vor Ende der Elternzeit bekommst Du sonst nix, danach das was Du verdienen würdest.
Mitglied inaktiv
Recht simpel, man bekommt immer das was man auch ohne Schwangerschaft bekommen würde. Solange Dein Minijob läuft, bekommst Du dafür das Gehalt, auch dann wenn Du ein BV bekommen solltest. Kündigen darf Dich der AG nicht, er muss aber auch nicht der Verlängerung zustimmen, dann läuft der Vertrag einfach aus. Bist du dann ohne Gehalt daheim, dann gibt es dann auch kein Geld. Sobald Deine EZ dann vorbei ist, greift dein VZ-Vertrag wieder und sofern du dann VZ arbeiten kannst, bekommst Du natürlich für deine geleistete Leistung auch weider ein VZ-Gehalt. Sollte es ein BV geben - weil wieder schwanger und der AG hat keinen geeignete Ersatzstelle - dann gibt es eben im BV den VZ-Lohn. Selbst dann wenn Du keinen Tag gearbeitet hast. zum, neuen Mutterschutz gibt es dann wieder Mutterschutzlohn. Kannst Du nicht VZ arbeiten und änderst auf Teilzeit, dann gibt es dann auch nur TZ-Gehalt und neues Mutterschutzgeld auch nur in Höhe der TZ - weil EZ von dir ist ja vorbei. Vorzeitig die EZ beenden kannst Du nur zum neuen Mutterschutz - vorher ist nicht wenn Du eh mit BV rechnest. ABER !!!, Dein nächstens Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten VOR dem neuen Mutterschutz. Und da ist es egal ob Du des Elterngeld hast Dir auf 2 Jahre zahlen lassen und/oder Du 3 Jahre in EZ warst. Wenn wird nur das erste Jahr EZ bei vollem EG ausgeklammert und die Mutterschutzmonate - und das liegt für dein neues EG zu weit zeitlich weg um relevant zu sein. Wenn Du jetzt also schwanger wirst wirst Du eine Mischung aus Minijob und evtl VZ/TZ-Gehalt haben und evtl noch Nullrunden wenn zwischen Vertragsauslaufen und Ende EZ noch Monate ohne Einkommen liegen. Es wäre also, wenn Du das gleiche EG haben willst wie beim ersten Kind, dir dringend geraten erst wieder so 3-4 Monate VZ zu arbeiten BEVOR Du schwanger wirst. Bei allen anderem wird es weniger, im schlechtesten Fall der Fälle geht es Richtung Mindestsatz von 300 €. Geschwisterbonus dürfte auch wegfallen, da Kind1 nach Geburt von KInd2 sicherlich schon 3 Jahre alt ist bzw fast ist wenn Du bereits frisch schwanger sein solltest
Naddi1988
der Vertrag wird erst ab Januar weiter verlängert. Wie lange weiß ich nicht. Sollte er im schlimmsten Fall nur 3 Monate verlängert werden, dann bekomme ich bis der neue Mutterschutz beginnt kein Geld von irgendwo her, richtig?
chrissicat
Egal ob schwanger oder nicht, wenn du in Elternzeit bist und nicht nebenbei arbeitest (nach dem Elterngeldbezug) bekommst du kein Geld. Wenn deine Elternzeit vorbei ist und du schwanger bist, muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich mutterschutzkonform einsetzen (er könnte dich beispielsweise auch an der Rezeption einsetzen), hat er keine entsprechende Einsatzmöglichkeit für dich, muss er dich ins Beschäftigungsverbot schicken und du bekommst dein Gehalt weiter.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, habe folgende Frage, bzgl. des Elterngeldes der Krankenversicherung sowie der Elternzeit Mein 2tes Kind habe ich im Oktober 2011 bekommen. Nun bin ich nach nur 7 Monaten erneut schwanger. Entbindungstermin für das 3te Kind soll im März 2013 sein. Elterngeld habe ich für das 2te Kind bezogen von 10/11 bis 09/12. Elternge ...
Hallo Frau Bader, Habe elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert. Mündlich wurde mit Arbeitgeber vereinbart, dass ich am 1.10. auf 450 Euro Basis arbeite. Habe ihn jetzt informiert, dass ich wieder in der 10. Woche schwanger bin. Er lehnt die Beschäftigung jetzt ab mit der Begründung, er hätte längerfristig jemand gesucht. Ich erklärte ihm, dass ic ...
Hallo Frau Bader, Habe elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert. Mündlich wurde mit Arbeitgeber vereinbart, dass ich am 1.10. auf 450 Euro Basis arbeite. Habe ihn jetzt informiert, dass ich wieder in der 10. Woche schwanger bin. Er lehnt die Beschäftigung jetzt ab mit der Begründung, er hätte längerfristig jemand gesucht. Ich erklärte ihm, dass ic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Situation. Ich bin mit meinem 1. Kind (geb.15.11.15) noch in Elternzeit bis 14.11.18 und bin damals in Mutterschutz umgezogen von Stuttgart nach Bayern (die Entfernung liegt bei ca.150 km). Jetzt bin ich mit dem 2.Kind schwanger, der errechnete Geburtstermin wäre 6.6.19. In dieser Zeit 14.11.18 bis ...
Guten Abend, mein Mann ist Privat versichert und ich bin mit meinen 2 Kindern noch in der Gesetzlichen Versicherung über meine Arbeit versichert ich bin wieder Schwanger aber meine Elternzeit läuft 3 Monate vor Geburt aus. Muss ich diese Zeit wieder Teilzeit arbeiten um wieder Versichert zu sein oder wie läuft es ab? Ich danke Ihnen für Ihre Ant ...
Hallo, meine Frage ist.. Ich befinde mich gerade in elternzeit( 2.tes Jahr unbezahlt) arbeitsvertrag besteht noch. Aufgrund von corona ist mein mann arbeitlos geworden wir beziehen derzeit hartz4. Nun bin ich erneut schwanger 12.ssw. Steht mir jetzt mutterschaftsgeld und elterngeld zu? Da ja noch arbeitsverhältniss besteht. Aber wir derzeit ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner