Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, sie sagten, bei Eingehung der Ehe muss der Antragsteller das 16. LJ vollendet haben. Im aktuellen Gesetzestext steht allerdings, dass §1303 aufgehoben ist. Was gilt nun? Janine
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Sorry Frau Bader, hab mich vertan. Hat sich erledigt. Janine
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