Little26
Sehr geehrte Frau Bader, Ich weiß nicht, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Es geht um den Elternunterhalt bzw die Beschränkung oder den Wegfall des Unterhalts. Wie kann man den Satz 3 des §1611 BGB verstehen? "(3) Der Bedürftige kann wegen einer nach diesen Vorschriften eintretenden Beschränkung seines Anspruchs nicht andere Unterhaltspflichtige in Anspruch nehmen." Heißt dies wenn z.B. Für einen Unterhaltspflichtigen, die Pflicht aufgrund einer unbilligen Härte wegfällt, dass derjenige der den Unterhalt einfordern möchte, nicht an andere evtl Unterhaltpflichtige herantreten darf? Mit freundlichen Grüßen Little
Hallo, es gibt für den Unterhalt eine Rangfolge. Wenn der an erster Stelle wegend er Gründe des § 1611 BGB wegfällt, darf man nicht einen im hinteren Rang in Anspruch nehmen Liebe Grüsse, NB
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mein Sohn ist am 01.04.2000 geboren:-))) Chrissie,Chris...war schon als Name vergebeben und ich wollte nicht weitersuchen:-))) deshalb Aprilscherz2000 Christiane & Philipp
hallo er kann zahlen daran liegt es nicht nur ihm geht es darum das wenn er es zahlt das er im monat nicht viel zm leben hat! wie oder wo kann man sowas machen?
Hallo Frau Bader, ich habe da mal eine Frage und wußte nicht wo ich am besten Hilfe bekomme. Also wir haben gebaut, durch einige Fehler des Architekten ( diverses) haben sich Mehrkosten ergeben die wir mit dem aufgenommenen Kredit nicht decken konnten. da der Architekt pleite ist, ist er für uns nicht mehr greifbar. Leider konnten wir drei Handwe ...
Ich hab hier im Forum gelesen,dass es ein Sonderkündiungsrecht in der Elternzeit gibt von 3 Monaten.Ich hab aber auch gelesen,dass man nach der Kündungsfrist lt. Vertrag kündigen kann! (Ich hab z.B. lt. Vertrag 14 Tage Kündigungsfrist.) Was ist jetz richtig?? Kriegt man in der 3-monatigen Kündigungsfrist denn normal das Elterngeld weiter?Der ...
Nochmal zum Thema Kigabrand. Sie haben mir schon mal sehr geholfen. Zu den Kosten von ca. 70 Euro pro Kind. Hausschuhe - 15 Euro Gummistiefel - 15 Euro Matschklamotten - 40 Euro Alles keine teuren Markensachen Noch nicht mal eingerechnet sind Turnhose, Turnbeutel und Turnschuhe sowie Ersatzklamotten. Ich war selbst erstaunt wieviel Gel ...
Sehr geehrte Frau Bader, der KV ignoriert Post, weshalb für die Kinder immer noch keine Urkunde existiert. Die Beistandschaft möchte nun (schon wieder) Klage einreichen Festsetzung der Unterhaltsansprüche. Laut Schreiben an den KV soll der KV die Kosten tragen. Ich soll für das Verfahren PKH beantragen (ich weiß, es heißt heute anders ...
Sehr geehrte Frau Bader, Da ich 1 Woche versäumt hatte meine Elternzeit zu verlängern, hatte ich meinem Arbeitgeber angeboten in dieser Woche zu arbeiten bzw. Urlaub aus meiner zwei Jährigen Elternzeit zur Überbrückung einzutragen. Nun erklärt er mir, keinen Urlaub in der Elternzeit zu gewähren, sondern von seinem Recht Gebrauch macht meinen Ur ...
Guten Tag Frau Bader, wie muss ich die Frage 31 in o.g. Erklärung verstehen? Ich bin seit 01.04. im teilweisen BV ( (schwangerschaftsbedingt 4h/Tag). Seit 5.6. bin ich im Mutterschutz. Errechneter Geburtstermin ist der 17.07.2017. Hatte ich gemäß Frage 31 Schutzfristen im Beschäftigungsverbot ohne Mutterschaftsgeld oder nicht? Finanz ...
Guten Tag Frau Bader, hier die Frage Nr. 31. Ich hoffe Sie können helfen die Frage zu erfassen. Ich war vom 1.4 -5.6.2017 im teilweisen Beschäftigungsverbot und durfte nur 4h am Tag arbeiten. Seit 5.6. bin ich im Mutterschutz. Errechneter Geburtstermin ist der 17.07.2017. Nichtselbständige Arbeit: 1.) Vor der Geburt des Kindes bezog ic ...
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