Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erklärung des Arbeitgebers

Frage: Erklärung des Arbeitgebers

Michi1683

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Sehr geehrte Frau Bader, Da ich 1 Woche versäumt hatte meine Elternzeit zu verlängern, hatte ich meinem Arbeitgeber angeboten in dieser Woche zu arbeiten bzw. Urlaub aus meiner zwei Jährigen Elternzeit zur Überbrückung einzutragen. Nun erklärt er mir, keinen Urlaub in der Elternzeit zu gewähren, sondern von seinem Recht Gebrauch macht meinen Urlaub zu kürzen. Er beruft sich auf Paragraph 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG. Der Urlaub wird um 4 zwölftel und 8,5 zwölftel gekürzt. Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht insoweit ebenfalls nicht. Was soll ich mit dieser Information Anfangen? Ich verstehe es so, dass ich die eine Woche auf jeden Fall arbeiten gehen muss/sollte und das er mir das Leben schwer machen möchte :) Grüße Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das haben Sie falsch verstanden, er beruft sich nicht auf dieses Recht, er hat dieses Recht. Er will wahrscheinlich damit sagen, dass Sie in der Elternzeit keine Urlaubsansprüche generiert haben, und wahrscheinlich deshalb keinen Urlaub haben. Da müssen Sie sich mit ihm wegen der Woche einigen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du hast während der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch, das wird er meinen. Wenn du nicht mit Resturlaub aus dem Mutterschutz in Elternzei gegangen bist, hast du ggf keinen Urlaub, den du in der Woche nehmen kannst. Das wird er damit sagen wollen und ist damit im Recht. Du bekommst nur Urlaubstage für die Monate, in denen du nicht vollständig in EZ warst. D.h. für den Monat, in der diese Woche liegt, in der du arbeiten sollst vekommst du 1/12 deines Jahresurlaubs. Genauso für Monate mit Mutterschutz vor deiner Elternzeit. Während der restlichen Elternzeit sammelst du keinen Urlaub an. Ob du damit dann genug Tage für deine Woche zusammen hast, musst du ausrechnen ;) LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Hallo Michi, es war bereits richtig beantwortet. Dein AG hat nichts falsch gemacht. Es ist wichtig, dass du die Fristen einhältst. Wenn nicht, hast du eben nicht rechtzeitig die Elterzeit verlängert und musst die Konsequenzen tragen.


Michi1683

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Ja das ist richtig. Mein AG hat nur das Talent alles zu verkomplizieren :) Man hätte es auch anders sagen können. Zumal er sich nicht dazu äußert wie und was ich in der Woche arbeiten soll.


Mitglied inaktiv

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Mit einer positiven Einstellung zum Arbeitgeber würdest du besser fahren. Der Fehler lag bei dir! Eine selbstkritische Einstellung wäre gut. Es kann dir egal sein, welche Tätigkeit du in der Woche bekommst. Das muss er dir nicht vorher bekannt geben. Du kommst zur Arbeit, fertig.


Mitglied inaktiv

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Sagen wir mal so, der AG KANN auf die 7 Wochen- Frist bestehen, er muss es aber nicht. Also wegen der EZ-Meldung. Das er nicht auch noch Urlaub gewähren muss für die EZ in der Du ja nicht arbeitest, ist klar. Ich würde einfach mal nicht auf Kravall gehen sondern mit dem AG in Ruhe sprechen. Und im Notfall halt die Woche arbeiten gehen. Den der Fehler lag nun wirklich eindeutig bei Dir.


Michi1683

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Wenn man Dinge ließt kommt es meist anders rüber als man es meint. Ich habe überhaupt kein Problem damit 1 Woche zu Arbeiten, mir war einfach nicht klar das ich keinen Urlaub in der Elternzeit bekomme (Da war ich im Vorfeld nicht richtig informiert). Beim letzten Telefonat mit meinem AG hat er ausdrücklich gesagt, dass er keine Arbeit für mich hat und mich nicht brsucht. Einen anderen Lösungsvorschläg hatte er nicht.


Mitglied inaktiv

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Urlaub in der Elternzeit. Was soll das sein, Urlaub vom Urlaub? Kann man auch alles im Elternzeitgesetz und den entsprechenden Broschüren nachlesen.


Michi1683

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Urlaub vom Urlaub... auch schön. Wir gesagt, ich war falsch informiert und bin jetzt klüger. Danke für die informativen Antworten.


Mitglied inaktiv

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Dann schlag ihm doch vor das er auf die eine Woche verzichtet. Kommt ihm dann ja auch entgegen. Weil wenn er dir nahtlos EZ gewährt - was er wie gesagt kann - dann muss er dir kein Gehalt zahlen für die Woche. Zumal wenn er eh keine Arbeit hat. Nimmst Du Urlaub oder kommst,. oder er stellt dich frei, dann muss er auch zahlen.


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