Nadinchen2502
Ich hab hier im Forum gelesen,dass es ein Sonderkündiungsrecht in der Elternzeit gibt von 3 Monaten.Ich hab aber auch gelesen,dass man nach der Kündungsfrist lt. Vertrag kündigen kann! (Ich hab z.B. lt. Vertrag 14 Tage Kündigungsfrist.) Was ist jetz richtig?? Kriegt man in der 3-monatigen Kündigungsfrist denn normal das Elterngeld weiter?Der Arbeitsvertrag läuft ja da trotzdem noch bis zum Ende der Kündigungsfrist!
Hallo, das Sonderkündigungsrecht von 3 Mo. geht vor Liebe Grüsse, NB
desireekk
Dann lies mal genau: Zum Ende der EZ muß man mit 3-monatiger Frist kündigen, Zu einem früheren zeitpunkz in der EZ zu den vertrags-Kündigungsfristen. Viele Grüße Désirée
Nadinchen2502
aaahh ok das hab ich verstanden :D und wenn ich zum ende der elternzeit kündige,hab ich da in den 3 monaten kündungsfrist trotzdem normal das elterngeld??
Nadinchen2502
und in den 3 monaten kriegt man da normal elterngeld ??
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