Liebe Frau Bader,
mein Ex Mann fordert von mir (meine 9 jährige Tochter ist zu ihm gezogen) dass ich die Einnahmen und Ausgaben aus 2022 vorlege.
Ich bin selbständig. Das ist völlig ok und mache ich natürlich.
Ich bin seit 2 Monaten Teilzeit selbständig tätig. Meine Einnahmen sind monatlich ca € 1500 abzüglich Kosten für Selbständigkeit (ich habe ein Startup).
Er selbst schuldet mir noch für 9 Monate Unterhalt.
Ebenso fordert die Anwältin die Einnahmen von meinen getrennt lebenden Mann wegen Paragraph 1360 BGB (Taschengeld-Anspruch).
Mein jetziger Mann und ich sind seit 2 Monaten getrennt lebend, aber wohnen noch in einem Haus.
Ich arbeite 4 Std täglich in meiner Selbständigkeit und die andere Zeit betreue ich meine 3 jährige Tochter nach dem Kindergarten.
Gilt Paragraph 1360 BGB in meinem Fall ggf. trotzdem?
Vielen Dank und viele Grüße
von
JWR123
am 14.03.2023, 16:42
Antwort auf:
1360 BGB
Hallo,
das Taschengeld wird dann ja durch den Trennungsunterhalt ersetzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2023
Antwort auf:
1360 BGB
Bzgl. des TG keine Ahnung.
Aber ganz andere Frage:
heißt das, dass du mit jetzt mit dem Start Up weniger Einkommen hast als zuvor?
Denn als Unterhaltspflichtige darfst du dein Einkommen nicht ohne Not verringern.
1.500 Einkommen wird ja nicht ausreichen, um den U für eure Tochter zu tätigen.
Dass er dir noch U schuldet, ist dabei nicht relevant meiner Meinung nach. Das sind 2 getrennte Forderungen.
Dein Noch-Mann ist wohl Vater des 2. Kindes?
Der ist dir ja zukünftig - davon ausgehend, er zieht aus, Kind bleibt bei dir - zu KIndesunterhalt verpflichtet?
Hört sich für mich alles nach "schönem" zukünftigen Hickhack wegen Unterhalt an verschiedenen Fronten an.
von
suityourself
am 15.03.2023, 09:13
Antwort auf:
1360 BGB
Bei den Fragen und den Prognosen, tut mir in erster Linie das Kind leid. Ich hoffe das Kind findet jemanden, der einen Anker darstellt.
von
Neverland
am 15.03.2023, 09:44
Antwort auf:
1360 BGB
Nein. Ich habe vorher nichts verdient und verdiene jetzt mehr.
Ich war immer schon selbständig. Weil ich die Betreuung von meiner Tochter übernommen hatte. Jetzt ist sie aber zu ihrem Papa gezogen und ich baue so schnell ich kann etwas Neues auf und habe auch schon die ersten Aufträge, wonach ich jetzt mehr verdiene als vorhersehbar
von
JWR123
am 15.03.2023, 09:54