Mitglied inaktiv
Hallo! Hoffentlich meine letzte Frage bzgl. des neuen Arbeitsvertrages. Bin noch in Elternzeit, arbeite aber auf Minijob-Basis beim alten Arbeitgeber. Nun soll ich einen Vertrag unterschreiben, der § 616 BGB ausschließt. Frage, ist es sinnvoll, auf diesen § zu bestehen, wegen Versorgung eines kranken Kindes z.B.? Habe 2 Kinder und da kommt es ja schon mal vor, dass sie krank werden, wenn ich eigentlich arbeiten müsste. Oder ist dies ausschließlich über § 45 abgedeckt? Und gibt es einen Unterschied zwischen Minijob-Basis und "normaler" Teilzeittätigkeit bzgl. des Lohnausgleichs durch die Krankenkasse? Vielen Dank für die Hilfe! LG Susanne
Hallo, bei einem MInijob bekommen Sie keine Leistungen aus der KK. Wenn also § 616 BGB ausgeschlossen ist, müssen Sie Urlaub nehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du auf MiniJob Basis (400€ Job) arbeitest, dann bist Du darüber nicht krankenversichert. Folglich kannst Du auch keine Leistungen der KK beziehen. Wenn Dein Kind (oder auch Kinder) zu dem Zeitpunkt über Deinen Mann bei einer gessetzlichen KK versichert sind, dann übernimmt diese KK den Lohnausfall, allerdings nur für Deinen Mann. Bei einer TZ Anstellung bist Du selber versichert. Dann kannst Du auch 'Krankengeld' bei Kindkrank beziehen. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo Sabine, danke für Deine Antwort! Verstehe jetzt nur nicht ganz den Unterschied zwischen dem § 616 BGB (Sonderurlaub) und dem § 45 SGB.... Habe nur gefunden, dass Sonderurlaub (z.B. Tod eines Angehörigen, Geburt eines Kindes etc.) auch manchmal Pflege eines kranken Kindes bedeutet, aber welcher § ist denn vorrangig? § 45, wonach einem pro Kind 10 Tage Urlaub zusteht? Und § 616 dann praktisch nur der zweite Weg wäre, wenn die 10 Tage z.B. durch Krankheit schon "aufgebraucht" sind? Dann stellt sich für mich die Frage, ob § 616 überhaupt einen relevanten Nutzen für mich als Mutter hätte.... LG Susanne
Lina_100
Hallo, Bei den Kinderkranktagen ist 616 nur relevant, wenn Elternteil und/oder Kind privat versichert sind. VG
Mitglied inaktiv
Hallo, Danke! Das hilft mir weiter! VG
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