Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ich bekomme bis 05/2013 Elterngeld wieder schwanger .Termin 26.07.2013

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ich bekomme bis 05/2013 Elterngeld wieder schwanger .Termin 26.07.2013

Renate71

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Hallo Frau Bader! Mein Sohn ich am 05.06.2012 geboren. Ich bekomme bis Mai 2013 Elterngeld bin nun wieder schwanger in der 5.SSW. Was bekomme ich zwischen Mai und Juli dann an Unterstützung? Mein befristeter Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber endetet 30.04.2012 und in Mutterschutz bin ich am 27.04.2012 gegangen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können, wenn das Kind 1 betreut ist, ArbGeld 1 beantragen Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo In erster Linie ist der Vater des Kindes für Euch zuständig. Sind dann ja etwa 2 Monate zwischen Elterngeld und neuer Geburt. Eine neue Anstellung ist unrealistisch, ALG1 auch, ALG2 je nachdem welch Finanzen der Vater von Kind 1 hat. Lebt ihr zusammen ?


Julisa

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Also ich halte ALG1 durchaus für möglich, du musst dann aber eine Betreuung für dein 1. Kind nachweisen können und dich bis zum erneuten Mutterschutz bewerben. es geht bei dir ja nur um 5,5 Wochen. Eventuell kann hier als Betreuung auch eine Oma einspringen. Aber wie meine Vorposterin schon schrieb, in erster Lilnie ist der Kindsvater für dich und die Kinder zuständig. Kann dieser nichts beisteuern, dann eventuell Wohngeld, Kidnergeldzuschlag oder auch ergänzend Hartz4.


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