Liliana82
Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeit in der Elternzeit. Ich bin derzeit als Beamtin auf Widerruf in Baden-Württemberg in Elternzeit und habe die Erlaubnis 30 h/Woche zu arbeiten. Nun habe ich ein Angebot erhalten, dass ich in zwei Monaten 5 Tage lang 9h pro Tag arbeite, danach aber nicht mehr. Konkret geht es um den Zeitraum 2. Januar - 6. Januar 2015 (also Freitag bis Dienstag) und einmal um den Zeitraum 17. Februar - 21. Februar (also Dienstag bis Samstag). Die Verträge sind Honorarverträge. Gibt es hier eine Sonderregelung, weil es sich nicht um eine regelmäßige Arbeit handelt? Bzw. ist es ein Unterschied, weil sich der erste Zeitraum über zwei Wochen erstreckt? Viele Grüße, Liliana
Hallo, ich sehe Ihr Problem nicht. der Arbeitgeber hat Ihnen erlaubt, bis zu 30 h pro Woche zu arbeiten. Dies wollen sie, zunächst punktuellen, tun. Ich sehe hier kein Problem. Unabhängig davon wird der Verdienst auf das Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße, NB
Liliana82
Noch ein Nachtrag: genehmigt wurden mir die 30 h/Woche als Teilzeitbeschäftigung. Handelt es sich bei obigem Vertrag überhaupt um eine Teilzeitbeschäftigung? Freundliche Grüße, Liliana
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