Liliana82
Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeit in der Elternzeit. Ich bin derzeit als Beamtin auf Widerruf in Baden-Württemberg in Elternzeit und habe die Erlaubnis 30 h/Woche zu arbeiten. Nun habe ich ein Angebot erhalten, dass ich in zwei Monaten 5 Tage lang 9h pro Tag arbeite, danach aber nicht mehr. Konkret geht es um den Zeitraum 2. Januar - 6. Januar 2015 (also Freitag bis Dienstag) und einmal um den Zeitraum 17. Februar - 21. Februar (also Dienstag bis Samstag). Die Verträge sind Honorarverträge. Gibt es hier eine Sonderregelung, weil es sich nicht um eine regelmäßige Arbeit handelt? Bzw. ist es ein Unterschied, weil sich der erste Zeitraum über zwei Wochen erstreckt? Viele Grüße, Liliana
Hallo, ich sehe Ihr Problem nicht. der Arbeitgeber hat Ihnen erlaubt, bis zu 30 h pro Woche zu arbeiten. Dies wollen sie, zunächst punktuellen, tun. Ich sehe hier kein Problem. Unabhängig davon wird der Verdienst auf das Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße, NB
Liliana82
Noch ein Nachtrag: genehmigt wurden mir die 30 h/Woche als Teilzeitbeschäftigung. Handelt es sich bei obigem Vertrag überhaupt um eine Teilzeitbeschäftigung? Freundliche Grüße, Liliana
Ähnliche Fragen
Hallo! Mein Mann und ich sind beide Beamte. Für unser erstes Kind war ich 3 Jahre zu Hause. Beim zweiten würden wir gerne - da finanziell whs. möglich - beide ein Jahr zu Hause bleiben und ich dann noch die zwei weiteren bis zum 3. Geburtstag. Geht das, oder wird das eine Jahr, das mein Mann auch zu Hause ist, dann abgezogen, so dass ich dann nur ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Jahren als Beamtin im mittleren nichttechnischen Dienst bei der Landeshauptstadt Kiel tätig. Im Juni habe ich meinen Sohn geboren und bin seit August in Elternzeit. Laut Auskunft unserer Bezügekasse werde ich in diesem Jahr lediglich Weihnachtsgeld für meinen Sohn, jedoch nicht für mich erhalten. Ist dies so ...
Hallo Frau Bader, gilt die Neuregelung, dass man bei erneuter Schwangerschaft innerhalb der Elternzeit diese zu Beginn der Mutterschutzfristen vorzeitig beenden kann auch für Beamte? Wenn ja, gilt das für alle Bundesländer (Niedersachsen)? Vielen Dank und viele Grüße Linda
Liebe Leserinnen und Leser, ich befinde mich seit August 2015 in Elternzeit, noch bis Juni 2017. Meinem Arbeitgeber habe ich mit dem Antrag auf Elternzeit mitgeteilt, dass ich, sofern die Betreuung meines Kindes gesichert ist, ab August 2016 in Teilzeit voraussichtlich 20 Stunden, arbeiten würde. In einem Schreiben von meinem Arbeitgeber steht, ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eigentlich zwei Fragen: 1. Für verbeamtete Lehrer in NRW gibt es die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, sollte eine erneute Schwangerschaft vorliegen, um dann in den Mutterschutz zu gehen. Dabei werden, meines Wissens nach, während der Mutterschutzfristen die Bezüge in der Höhe aus der Zeit, ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben die Option kurzfristig für 2 Jahre ins Ausland zu gehen. Und zwar nach Moskau, also nicht EU. Ich bin Beamtin. Derzeit bin ich zum zweiten Mal schwanger und im Beschäftigungsverbot. Aufgrund fehlenden Immunschutzes darf ich meinen Beruf nicht ausüben. Wir haben Eigentum in Deutschland, welches wir dann g ...
Hallo Frau Bader, Zur Zeit betreut meine Frau unsere 8 Wochen alte Tochter ohne sich in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis zu befinden. Nun hat meine Frau eine Beamtenstelle in NRW für Ende August angeboten bekommen. Da sie weiterhin unsere Tochter betreuen möchte, würde sie gerne die Stelle annehmen, aber erst zum 1.5.2020 antreten. Daher ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit