Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Mann und ich sind beide Beamte. Für unser erstes Kind war ich 3 Jahre zu Hause. Beim zweiten würden wir gerne - da finanziell whs. möglich - beide ein Jahr zu Hause bleiben und ich dann noch die zwei weiteren bis zum 3. Geburtstag. Geht das, oder wird das eine Jahr, das mein Mann auch zu Hause ist, dann abgezogen, so dass ich dann nur noch bis zum 2. Geburtstag zu Hause bleiben kann? Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Nach normalen Recht ginge das. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Jahren als Beamtin im mittleren nichttechnischen Dienst bei der Landeshauptstadt Kiel tätig. Im Juni habe ich meinen Sohn geboren und bin seit August in Elternzeit. Laut Auskunft unserer Bezügekasse werde ich in diesem Jahr lediglich Weihnachtsgeld für meinen Sohn, jedoch nicht für mich erhalten. Ist dies so ...
Hallo Frau Bader, gilt die Neuregelung, dass man bei erneuter Schwangerschaft innerhalb der Elternzeit diese zu Beginn der Mutterschutzfristen vorzeitig beenden kann auch für Beamte? Wenn ja, gilt das für alle Bundesländer (Niedersachsen)? Vielen Dank und viele Grüße Linda
Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeit in der Elternzeit. Ich bin derzeit als Beamtin auf Widerruf in Baden-Württemberg in Elternzeit und habe die Erlaubnis 30 h/Woche zu arbeiten. Nun habe ich ein Angebot erhalten, dass ich in zwei Monaten 5 Tage lang 9h pro Tag arbeite, danach aber nicht mehr. Konkret geht es um den Zeitraum 2. Januar - 6. Janu ...
Liebe Leserinnen und Leser, ich befinde mich seit August 2015 in Elternzeit, noch bis Juni 2017. Meinem Arbeitgeber habe ich mit dem Antrag auf Elternzeit mitgeteilt, dass ich, sofern die Betreuung meines Kindes gesichert ist, ab August 2016 in Teilzeit voraussichtlich 20 Stunden, arbeiten würde. In einem Schreiben von meinem Arbeitgeber steht, ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eigentlich zwei Fragen: 1. Für verbeamtete Lehrer in NRW gibt es die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, sollte eine erneute Schwangerschaft vorliegen, um dann in den Mutterschutz zu gehen. Dabei werden, meines Wissens nach, während der Mutterschutzfristen die Bezüge in der Höhe aus der Zeit, ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben die Option kurzfristig für 2 Jahre ins Ausland zu gehen. Und zwar nach Moskau, also nicht EU. Ich bin Beamtin. Derzeit bin ich zum zweiten Mal schwanger und im Beschäftigungsverbot. Aufgrund fehlenden Immunschutzes darf ich meinen Beruf nicht ausüben. Wir haben Eigentum in Deutschland, welches wir dann g ...
Hallo Frau Bader, Zur Zeit betreut meine Frau unsere 8 Wochen alte Tochter ohne sich in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis zu befinden. Nun hat meine Frau eine Beamtenstelle in NRW für Ende August angeboten bekommen. Da sie weiterhin unsere Tochter betreuen möchte, würde sie gerne die Stelle annehmen, aber erst zum 1.5.2020 antreten. Daher ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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