Tini0405
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eigentlich zwei Fragen: 1. Für verbeamtete Lehrer in NRW gibt es die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, sollte eine erneute Schwangerschaft vorliegen, um dann in den Mutterschutz zu gehen. Dabei werden, meines Wissens nach, während der Mutterschutzfristen die Bezüge in der Höhe aus der Zeit, vor der Elternzeit bezahlt. Gilt dies auch für eine eventuelle Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. Werden dann ebenfalls die Bezüge in der Höhe von vor der Elternzeit genommen oder wird das Teilzeitgehalt aus der Elternzeit weiterbezahlt? 2. Die zweite Frage zielt auf die Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind hin. Sollte der Auszahlungszeitraum für das Elterngeld des ersten Kindes verlängert werden, fließen die Monate mit dem weiter ausgezahlten Elterngeld dann auch in die Elterngeldberechnung als Einkommensmonate ein oder zählen diese Monate als Monate mit 0 € Einkommen? Vielen Dank für Ihre Antworten! MfG
Hallo, 1. Das, was ohne BV gezahlt würde 2. Es gilt der Zeitraum 12 Mo. vor Geburt. Ausgeklammert werden nur die Monate mit Basis-EG u MG Liebe Grüße NB
Tini0405
Hallo Frau Bader, lieben Dank für die schnelle Antwort! Entschuldigen Sie, aber ich habe bzgl. der 2. Frage noch eine Nachfrage: Zählt das Elterngeld (ElterngeldPlus), das man in den Monaten nach dem Bezugszeitraum des Basiselterngeldes bekommt, also als Einkommen und fließt somit in die Neuberechnung des Elterngeldes positiv mit ein? Beispiel: 1 Jahr Elternzeit wird ausgeklammert, 6 Monate liegen vor der 1. Elternzeit, 6 Monate nach der 1. Elternzeit, von diesen 6 Monaten gibt es 2 Monate mit ElterngeldPlus, 2 Monate ohne Einkommen und 2 Monate mit Einkommen. Vielen Dank und einen schönen Abend!
Sternenschnuppe
Seit wann arbeitest Du denn Teilzeit in Elternzeit ? Alle Monate in denen nur die aufgesparte Rate gezahlt wird ohne Einkommen zählen als 0€. Das ist in der Regel ab dem ersten Geburtstag. Arbeitest Du dazu, dann wird das Einkommen genommen welches erzielt wurde. Um vollen Lohn im Mutterschutz zu bekommen zum Tag vor neuem Mutterschutz die Elternzeit beenden.
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