Laborguppy
Guten Tag, ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und werde Ende Februar 2015 in Mutterschaftsschutz gehen (Geburtsterin 09.04.2015). Zum 01.04.2014 werde ich die nächste Gehaltsstufe erreichen. Wirkt sich das auf mein Muttergeld die Wochen vor/nach der Geburt aus? Ich weiß dass es das Elterngeld nicht beeinflusst, da dieses ja auf das Gehalt vor dem Mutterschutz berechnet wird. Vielen Dank für ihren regen Einsatz für die Belange von Schwangeren und Jungeltern.
Hallo, Zu berücksichtigen ist zunächst das gesamte Bruttoentgelt im Referenzzeitraum. Dazu zählen auch Zulagen und Zuschläge. Verdiensterhöhungen, die während des Mutterschaftsurlaubs wirksam werden und nicht nur vorübergehend sind, müssen ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einbezogen werden Liebe Grüße NB
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