Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Wie sieht es mit dem Dazuverdienen zum Elterngeld aus? Nach der Geburt meiner Tochter 2007 hab ich nach 1-jähriger Elternzeit wieder 25 Std./Woche gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger. Das Elterngeld wird ja nun auch nur von meinem Teilzeitgehalt berechnet. Da es bei uns finanziell eh schon knapp ist, habe ich mir überlegt wie es wäre in der Elternzeit (möchte wieder 1 Jahr zu Hause bleiben) wenigstens ein paar Stunden evtl. auch von zu Hause aus zu arbeiten. Wird dies dann komplett vom Elterngeld abgezogen oder kann ich einen bestimmten Betrag dazuverdienen? Leider krieg ich überall eine andere Auskunft, so dass ich ziemlich verwirrt bin. Vielen Dank! Sonji
Hallo, Sie dürfen bis 400 E verdienen, dann wird es angerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du darfst bis 30 Std arbeiten, aber das Geld wird angerechnet. Den Mindestsatz von 300 Euro bekommt man aber immer. Probier es doch mal hier, da kannst du die vers. Möglichkeiten durchrechnen. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
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