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Hallo Frau Bader, ich bin alleinstehend und habe ET am 24.12. Ich habe nun nach meiner Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.07.-31.12. Mit dem Kindsvater habe ich nun seit 3 Wochen keinen Kontakt mehr, werde ihn aber als Vater angeben. Was er jetzt arbeitet weiss ich nicht doch verdienen wird er als ungelernte Kraft nicht viel. Meine Frage ist nun wo, bis wann und welche Hilfen kann ich beantragen. Beim Arbeitsamt muss ich mich ja Ende September melden. Ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern, da es wegen der Ausbildung finanziell nicht anders ging, möchte aber nun ausziehen, da meine Eltern kein Säugling rund um die Uhr im Haus haben möchten. Mit wieviel Geld kann ich ungefähr ab der Geburt rechnen? Meine Mutter würde nach der Geburt 2 Tage die Woche auf das Kind aufpassen, damit ich so schnell wie möglich wieder arbeiten kann wenn ich eine Stelle finde. Danke für Ihre Antwort. Tine
Hallo, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Sozialhilfe vom Sozialamt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn das Baby da ist kannst du Kindergeld und erziehungsgeld beantragen.Wie alt bist du?Und kannst auch zu einen Verein gehen z.b. Diakonie oder Cadidas.Da bekommst du Unterstützung.
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Hallo Sissi, danke für deine Antwort. ich bin 25. Ich war einmal bei pro familia und habe da auch den Antrag auf Erstlingsgeld gestellt. Allerdings sind die Öffnungszeiten da nicht mit meinen Arbeitszeiten vereinbar und ich habe über den Sommer nun keine Urlaub mahr, da reihum alle anderen Kollegen dran sind deswegen frag ich mal hier. Gruß Tine
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