Veränderungen
Guten Tag, ich habe vor ein paar Tagen erfahren das ich schwanger bin. Mein Fall ist so kompliziert das mir keiner weiterhelfen kann. Ich bin jetzt seit 2 Jahren wegen Depressionen krankgeschrieben, daher bekomme ich kein Krankengeld mehr sondern inzwischen ALG 1. Ich würde trotz noch bestehenden Arbeitsplatz ab Oktober ins Harz4 rutschen. Ich habe vom Arzt und Psychologen empfohlen bekommen nicht in meine alte Arbeitsstelle zurückzukehren weil es mir durch den psychischen Druck wieder schlechter gehen würde. Gekündigt habe ich aber noch nicht weil ich hoffe doch zurück kehren zu können. Außerdem sollte ich vielleicht noch erwähnen das ich ein 50 prozentige Schwerbehinderung habe. JETZT ZU MEINER FRAGE. Ich würde gerne wissen wie mein Elterngeld/ Mutterschaftsgeld berechnet wird. Ich möchte mich nicht überraschen lassen. Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir helfen können. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie werden den Mindestsatz bekommen.MG in Höhe von Krankengld (aus ArbGeld 1) Liebe Grüße NB
sterntaler82
Du bekommst den mindessatz der wohl auch auf hartz 4 angerechnet wird
Sternenschnuppe
Hallo, das ist ganz einfach. Es zählt immer das Erwerbseinkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Da hast Du dann nix,also wird es der Mindestsatz. Bei H4 zählt der dann als Einkommen, er ist ja nicht erarbeitet worden. Was ist denn mit dem Vater des Kindes ? Der ist spätestens ab Geburt auch für Dich finanziell zuständig.
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