Mitglied inaktiv
Schönen guten Abend! Bitte jetzt nicht gähnen, weil diese Frage schon 1000 mal gestellt wurde. Aber ich denke, es hängt von der Grundsituation ab, also hier die Frage: Der KV hat meine Tochter (15 Monate) noch nicht einmal auf dem Arm gehabt, sie noch nie gewickelt, nicht gefüttert, sich nie richtig um sie gekümmert. Nun verlangt er immer, das ich mit ihr zu ihm kommen soll, damit er sie sieht. Da ich aber oft bis nach 19:00 Uhr arbeiten muß, ist das nicht möglich, weil sie um 19:30 zu Bett geht. Nun ist er aber neuerdings der Meinung, er könne das Kind haben, d. h. er will sie für ein ganzes Wochenende zu sich nehmen. Ich habe schon schlaflose Nächte deswegen. Er droht bereits mit Anwalt. Er hat keinerlei Ahnung von kindern... Er wohnt mit einem Typen in einem Haus, der mit seiner Tochter nicht grad nett umgeht. Ihr werden Schimpfwörter beigebracht und auch, wie man sich mit Gewalt wehrt (beim Speilen mit andern Kindern). Ich will mein Kind nicht da wissen. Sorry, das alles so durcheinander ist, aber bei mir im Kopf herrscht Chaos.
Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nancy! endlich habe ich jemanden gefunden dem es genauso ergeht wie mir.Ich habe das Gefühl das Gesetz ist nur auf der Seite der Väter. Bei mir war es so, das meine kleine Tochter (10 Monate) durch eine "kurze" Sache entstanden ist. Nun spielt sich dieser Idiot als Vater auf, kam bisher zu mir, weil er gleich nach der Geburt(ich brauchte einfach Zeit für mich) beim JA das Umgangsrecht zwangserwirkt hat. Er saß dann da, hatte das kind auf dem Arm und....nichts weiter. Heute hat er, weil ich einen Termin sausen lassen habe mit Gericht gedroht. Auch ich kann nicht mehr schlafen und würde am liebsten mit der Kleinen ganz weit wegziehen. Ist es nicht so, dass man ständig von seelischer Verstümmlung hört, wenn es um die Verweigerung des Umgangs geht? Warum muß man Dinge tun, mit Menschen Kontakt haben müssen, die man nicht kennt? Nur über meine Leiche geht das Kind ohne mich irgendwo hin. wenn er sie sehen will soll er herkommen oder es sein lassen. oder wie siehst du das? ich lasse es jetzt darauf ankommen. weiß zwar nicht ob meine nerven das durchstehen, dir wird es sicher genauso gehen. soll er machen. zur not bleibt immernoch das ganz weite wegziehen, auch wenn man das eigentlich nicht will. Ich frage mich womit man das alles als Mutter verdient hat. In solchen Momenten bereue ich überhaupt das kind gezeugt zu haben, obwohl ich mir ein leben ohne sie nicht mehr vorstellen kann. sag mal was dazu würde gern weiter und intensiver unsere geschichten austauschen. meine email:Claudine01@aol.com Bis hoffentlich bald, Claudia
Mitglied inaktiv
Also den Umgang will ich ja garnicht ganz abschaffen und die rechtliche seite ist mir auch völlig klar. Es ist nur eine riesen gesetzteslücke, das es keinen unterschied macht ob man einen partner hatte oder das kind durch einen 1nightstand entstanden ist. In meinem Fall kenne ich den Erzeuger kaum, dessen Eltern und restliche familie auch nicht und jetzt soll ich darauf hinarbeiten das meine Tochter Oma, Papa und dergleichen sagt, zu Leuten die ICH nichtmal kenne. ich habe den umgang so geregelt dass der erzeuger mit seiner familie zu mir kommen kann. ich gebe sie keinesfalls aus der hand. Lasse sie ja auch nicht allein bei meinen Verwandten, also warum dann bei Fremden? Wenn sie sie sehen wollen müssen sie zu mir kommen. Wie ich später darüber denke- oder auch die Kleine drüber denkt wenn sie älter ist, ist eine andere frage. Aber solange sie mir nicht sagen kann was sie will, wird sie ohne mich nirgendwo hingehen, bleiben oder sonstwas. Jugendamt hin oder gericht her.
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