Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

HILFE!!! Umgangsrecht u.a.

Frage: HILFE!!! Umgangsrecht u.a.

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Hallo, vielleicht bekomme ich hier ein paar Antworten auf meine angestauten Fragen. Ich bin seit November geschieden, damals hatten wir uns darauf geeinigt (leider nicht schriftlich), das der Vater die Kinder (2 Kids) jedes zweite Wochenende von Samstag morgen bis Sonntag nachmittag nehmen wird. Das lief einigermaßen, ausgenommen, das er auf dem Sofa lag und die Kids allein spielen mußten... Nun hat er seit ein paar Wochen eine Freundin mit zwei Kindern. Vor drei Wochen sagte er mir, das er in den Ferien zwei Wochen Urlaub hat und dann die Kinder nehmen werde. Ich bin nicht damit einverstanden, denn die Kinder sind schon nach den 1 1/2 Tagen fix und fertig (sprich müde und hungrig), sodass ich wohl ein verlängertes Wochenende befürworte, aber keine 1-2 Wochen. Zumal meine Tochter auch noch zum Kindergarten geht und Ergotherapie und Psychomotorik hat und ich nicht glaube, dass er mit ihr dahin fährt. Außerdem ist am Wochenende vorgefallen, das die Kleine gerne nach Hause wollte und der Papa es verboten hat. Und die Kids das essen mußten, was auf dem Tisch stand und -obwohl der Papa weiß, was die Kids nicht mögen- es was mit Zwiebeln gab und somit die Kids den ganzen Tag hungern durften bis sie wieder bei mir waren. Jetzt meine Frage: In welchem § steht drin, dass ihm die Kinder die Hälfte der Ferien zusteht? Er will jetzt eine Instanz höher gehen, um zu seinem Recht zu kommen. Was würde das bedeuten? Zum Wohl der Kids, könnte ich jetzt einfach sagen, dass er sie erstmal nicht mehr sehen wird? Unterhalt bekomm ich von der Vorschußkasse, da er ja kein Geld hat... aber ein größeres Auto will er sich jetzt kaufen und so manche andere Dinge. Kann mir jemand einen Rat geben? Ich weiß leider nicht weiter. Danke LG Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde versuchen, die Sache über das JA zu regeln. Abre die Kinder haben ein recht auf den Vater u es ist OK, wenn er die Kinder die Hälfte der Ferien nehmen möchte. Ich denke nicht, dass Ihre Bemängelungen reichen, um das UMgangsrecht einzuschränken. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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1.unterhaltszahlungen haben mit dem umgangs-bzw sorgerecht nichts zu tun. 2. da du geschieden bist, gehe ich davon aus, daß ihr gemeinsames sorgerecht habt. 3.kannst du nicht einfach sagen, daß er sie nicht mehr sehen wird, denn das ist auch nicht zum wohle der kinder. 4.die nächste instanz ist das gericht, also wenn die vermittlung des jugendamt scheitert. 5.würde ich den plötzlichen wünschen, daß ein kind heimwill wahrscheinlich auch nicht stattgeben, das mit dem hungern....nun ja.... 6.ob es einen paragraphen gibt weiß ich nicht, für diese alle2wochenregelung gibt es keinen und es wird empfohlen, ich glaube ebenso die ferienregelung, die in der regel die mütter ENTLASTET. für mich hört es sich ein bißchen nach neid an, daß dein exmann eine neue freundin hat. ist aber völlig unerheblich.


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hallo, ich bin nicht neidisch, auf keinen von den Beiden. Ich finde es nur nicht in Ordnung, wie es mit den Kids abläuft. Wünsche der Kinder werden total ignoriert...


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naja, werden wirklich alle wünsche ignoriert und war dein kind quasi völlig fertig mit der welt und wollte deshalb heim oder war es halt ein kindlicher flitz? bei uns wird im regelfall auch das gegessen was auf dem tisch steht, ausnahme sind hassgerichte. zum essen wird keiner gezwungen, gibt aber auch keine extrawürste. man kann kartoffeln auch ohne beilagen und soße essen... das, was du schilderst sind relative lappalien. deswegen zu meinen, dass es den kindern besser täte den vater erstmal nicht mehr zu sehen finde ich völlig unangemessen.


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