Mitglied inaktiv
Ein liebes Hallo, Ich bin noch im Erziehungsjahr, bin bereits wieder SS und habe nun gerade erfahren, das mein Arbeitgeber vor 2 Tagen verstorben ist... Nun mache ich mir nun Gedanken, was mit meiner Arbeitstelle ist... Ist man dann automatisch gekündigt, oder wie läuft das??? Was allerdings mit dem Betrieb (ist ein privater Kleinbetrieb) wird, steht noch nicht fest... LG Doreen
HAllo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Gruß, NB
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