Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfe ex möcht vor gericht obwohl er Umgang hat

Frage: Hilfe ex möcht vor gericht obwohl er Umgang hat

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Hallo : Meine Tochter ist 2 Jahre und der KV sieht sie alle 2 Wochen für 7 Stunden. : Mein ex hat mich in der Schwangerschaft bedroht und erpresst .(Ich habe ihn verlassen wegen trinken) : als die kleine dan da war habe ich eine Regelung mit dem Jugendamt vereinbart. : Die sehr Schwierig war den als er sie ab Sommer für 3 stunden alleine hatte war sie immer voll( in der windel) im oktober gab ihm das Jugendamt dan 4 Stunden bis ende des Jahres .Es reichte ihm nicht er drohte weiterhin.Also ging ich zum Anwalt der ihm schrieb das er die kleine 2 Jahre alle 2 Wochen und a 7 Stunden zustände erst hat er noch dagegen geschrieben ( mit den Worten er möcht die Regelung nur für 6 Monate und dann Übernacht und für denn Urlaub ) was wir aber nicht duldeten und ihm schrieben das es bei der Regelung bleibt auf Grund des Alters. : Heute macht er Stress als er die kleine bracht die Regelung sei nur für 6 Monate und er wird mir zeigen das er sie mehr bekommt.Er geht vors gericht. : Er ist laut Anwältin auch verpflichtet mir auskunft über den umgang zu geben was er aber nicht macht nur wenn ich ihn es aus der Nase ziehe. : Er hat kein Sorgerecht und auch nicht das Aufendhaltbestimmingsrecht. : : Es ist nähmlich so das ich bis 2002 krank war( psyschich) nur das ich das nicht mehr habe er denkt aber er erreicht damit noch was . : Hat er mehr Recht auf das Kind ? : Kommt man bei Gericht damit durch wegen meiner alten Krankheit ? : Was soll ich machen . : Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, solange dein Kind nicht verwahrlost oder von dir ständig zu anderen Leuten abgeschoben wird werden die gar nichts machen. Sie werden eh das Jugendamt um ihre Meinung bitten und die sehen ja dass deine Kleine bei dir in den besten Händen ist. Und wenn er dir mit deiner alten Krankheit eins rein würgen will dann dreh den Spieß um, denn Alkoholismuss ist gar noch schlimmer und wenn du dann noch Zeugen hast dass die Kleine damals die ganze Zeit in ihrer schmutzigen Windel bei ihm war, dann wird ihm seine große Klappe schnell vergehen. Kein Gericht holt ein so kleines Kind aus seiner gewohnten Umgebung heraus nur weil die Mutter mal krank war!! Ausserdem kannst du dir ja auch von deinem Behandelnden Arzt ein Attest geben lassen dass diese Krankheit ausgestanden ist. Du behälltst die Kleine ganz sicher, lass dich nicht fertig machen und nimm dir für den Fall der Fälle nen guten Anwalt. Viel Glück!!


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist hat er mehr recht auf umgang obwohl er schon umgang hat? entscheidet ein Richter evtl. anders


Mitglied inaktiv

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Der Umgang sollte sich eigendlich immer nach den Wünschen des Kindes richten. Im Alter deines Kindes finde ich jedoch den Umgang mehr als angemessen und von Übernachtungen oder gar Urlaub ist erst ab dem Schulalter die Rede. Mein LG hat seine Kinder alle 2 Wochen für einen Tag am Wochenende, vor Gericht wurde dann noch gesagt dass dies auch eine Übernachtung beinhalten kann wenn die Kinder das wünschen. Ich glaube also nicht dass er da mehr raus holen kann. LG


Mitglied inaktiv

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Danke für s mut machen


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