Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Inobhutnahme §42SGBVIII Begleitete Umgang Wer ist befugt Jugendamt oder Gericht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Inobhutnahme §42SGBVIII Begleitete Umgang Wer ist befugt Jugendamt oder Gericht?

putschy

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Expartner und ich üben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder aus und er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Da er in einem anderen Bundesland ca 3 Stunden von mir entfernt wohnt habe ich das dort zuständige Jugendamt mehrfach kontaktiert und um Informationen gebeten bzw. Ihnen die Sachlage beschrieben. Ich habe meinen Expartner angezeigt wegen Verdacht auf massive Kindeswohlgefährdung/ anderer schwerwiegenden Sachen und aufgrund meiner ausführlichen Dokumentationen wurden die Kinder dort herausgenommen. Wie ich herausgefunden habe darf mein Expartner trotzdem begleiteten Umgang haben und ich soll auch nur noch begleiteten Umgang haben was ich nicht nachvollziehen kann. Ich habe geschrieben das nur das Gericht dies anordnen kann und habe um die Aktenzeichen bzw. Beschlüsse gebeten das mein Expartner und auch ich nur begleiteten Umgang haben darf. Das Jugendamt beruft sich auf die Schutzmaßnahme der Inobhutnahme-Maßnahme gem. § 42 SGB VIII. Ich aber habe ja das Jugendamt über die Kindeswohlgefährdung aufmerksam gemacht und habe meinen Expartner bei der Polizei angezeigt. Staatsanwaltschaft ermittelt und ich habe auch dem Jugendamt mitgeteilt das ich es sehr problematisch finde das mein Expartner begleiteten Umgang hat. Die Kinder wurden am 22.2.2019 Inobhut genommen und die Protokolle liegen mir auch inzwischen vor. Ist es richtig das mir das Jugendamt den unbegleiteten Umgang verweigert bzw. mir keine Beschlüsse zum begleiteten Umgang mitteilt? Ich hatte bisher immer unbegleiteten Umgang und der begleitete Umgang kann doch nur vom Gericht angeordnet werden oder? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das JA kann es erst einmal festlegen, dies kann vom Gericht aber wieder aufgehoben werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wieso hast du denn nicht die kinder? Verstehe ich irgendwie nicht


la-floe

Beitrag melden

@Saarlandmami weil es im Sinne der Kinder erstmal günstiger ist zu versuchen, die Lage zu hause durch vorübergehende Inobhutnahme zu verbessern und sie dann in den gewohnten Haushalt zurückzuführen. Ansonste würden die Kinder komplett aus ihrem Umfeld gerissen (Schule, KiGa, Freunde), wo Ihnen ja nun auch schon der Hauptbezugs-ET fehlt. floe


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sorry falsch formuliert... Wenn der ex das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und sie nicht, muss es ja auch Gründe geben


Felica

Beitrag melden

Dürfte dann auch der Grund sein warum begleiteter Umgang. Auch um die Kinder nicht zu beeinflussen. Meines Wissens nach kann das JA das auch ohne Gerichtsbeschluss festlegen.


la-floe

Beitrag melden

nee, das JA kann gar nichts festlegen. Mein Ex hatte BU ohne Gerichtsbeschluss, das geht aber nur, wenn die Beteiligten zustimmen (ich weiß jetzt nicht ob Beteiligte oder SR-Inhaber). Wenn die das gegen den Willen der Sorgeberechtigten durchziehen wollen brauchen sie einen Beschluss. floe


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Nicola Bader ich habe da eine frage mein mann und ich hatten letztes jahr  sehr viele Streitigkeiten haben uns aber immer vernünftig um unsere 6 jährige Tochter gekümmert wir haben dann darauf hin freiwillig eine Familien Hilfe genommen haben immer gut mit mit gemacht aber die Familien Hilfe weil wir hatten zwei gleichzeitig war Dan vor ...

Sehr geehrte Frau Bader ,   Ich habe am Freitag meinen Sohn (9) notfallmässig in die Kinder und jugendpsychatrie gebracht , da er zum wiederholten Male in wutanfällen eine Tür zerschlagen hat. Hierbei äußerte mein Sohn selbst, dass er das endlich in den Griff bekommen möchte nicht mehr so zu reagieren und ich möchte ihm helfen lassen, da ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 3 Jahren getrennt lebend und von Anfang an nur Problemen mit meinem Ex Partner .Letzendlich ist der Stand mittlerweile ,dass er die Kinder alle 14 Tage am Wochenende hat und die Ferienzeit geregelt wurden mit dem ( Jugendamt )und nur bei schlimmen Fällen verschoben /abgesagt wird . Die Termine bei dem Ju ...

Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe beim Jugendamt angegeben , dass die Mutter meiner Kinder Drogenkonsum im Beisein der Kinder betreibt und nun nun meint das Jugendamt, dass das dann offiziell gemacht werden muss und übers Gericht laufen muss .  Wie läuft das dann ab ?   Mit freundlichen Grüßen  Watergate 

Sehr geehrte frau Bader, Ich habe Probleme mit dem Jugendamt. Die versuchen mir die ganze zeit in meinen job einzumischen und wollen mir vorschreiben wie lange ich als mama arbeiten darf,und wo ich nicht arbeiten darf wie viele stunden ich arbeiten darf . Ich frage mich ob es ein gesetzt gibt das dem jugendamt das verbietet. Und ob die da ...

Guten Tag, ich habe 5 Kinder mit meiner Ex Frau, es ist sehr kompliziert mit ihr. Sie behauptet in der Sule und Kita, ich darf die kids nur unter aufsicht sehen und und und. Leider haben wir jetzt den 6ten Sachbearbeiter innerhalb von 4 Jahren und ich komme einfach nciht weiter. Sie entfremdet mir die kinder immer mehr. Wie kann ich vorgehen od ...

Hallo Frau Bader, Der Kindsvater will nun plötzlich das gemeinsame Sorgerecht (das ASR lag bisher bei mir, Sohn ist 5 Jahre alt, KV hatte bisher das GSR nie beantragt/beantragen wollen.) Unser Sohn lebt seit Geburt bei mir alleine. 1. Termin beim Jugenamt musste abgesagt werden da unser Sohn krank wurde und ich ihn und meine 1 jährige Tochte ...

Hallo wir haben das Jugendamt bei uns und sie sehen wegen einem Polizeibericht eine Kindeswohlgefährdung bei meinem Freund und Kindsvater dabei stimmt das was ihm dem Bericht steht nicht. Wie können wir trotz Jugendamt mit unserem Kind zusammenziehen?

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei  Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten.  ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.

Liebe Frau Nikola Bader, darf das Jugendamt mir die Gabe meiner Muttermilch an mein Kind verbieten? Mein Kind ist gerade in der Obhut des Jugendamtes, es finden regelmäßige Umgänge zwischen mir und meinem Kind statt, eine Mutter-KindEinrichtung ist angedacht. Die Pflegemutter füttert mein Kind mit der Flasche. Das ist okay. Darf ich, auch  gesetzl ...