Mitglied inaktiv
Lieb Frau Bader, ich habe einen befristeten AV bis 31.12.08. Heute mein AG meinen Vertrag zum 31.08. gekündigt mit der Begründung nach drei Jahren!! Teamunfähig. Daraufhin bin ich zum FA und der hat mir die SS-Bescheinigung geschrieben. Daraufhin hat mein AG die kündigung zurück genommen. Nun meine Frage, da meine Chefin mich nun noch stärke auf der Abschussliste hat und ich eine Arbeitszeit von 10 Stunden mit einer Stunde Pause habe, überwiegend stehend da viel Kundenbetrieb und heben und tragen von Gartenmöbeln, möchte ich da nicht mehr hin. Ich habe mir nix zu schulden kommen lassen. Kann meine FA mir ein BV aussprechen und muss mein AG bis Ende des Vertrages bezahlen oder bekomme ich Geld von der KK. Wenn der AG zahlen muss, wie ist dass dann mit Januar und Februar wenn ich arbeitslos gemeldet bin? Da ich dann ja nicht mehr vermittelt werden kann ET ist 31.03.09 - wird das AL Geld auf das Elterngeld angerechnet? Ich weiss etwas verwirrend geschrieben aber ich bin zur Zeit etwas durcheinander. Liebe Grüße Nadja Prüfer
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
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