Mitglied inaktiv
Lieb Frau Bader, ich habe einen befristeten AV bis 31.12.08. Heute mein AG meinen Vertrag zum 31.08. gekündigt mit der Begründung nach drei Jahren!! Teamunfähig. Daraufhin bin ich zum FA und der hat mir die SS-Bescheinigung geschrieben. Daraufhin hat mein AG die kündigung zurück genommen. Nun meine Frage, da meine Chefin mich nun noch stärke auf der Abschussliste hat und ich eine Arbeitszeit von 10 Stunden mit einer Stunde Pause habe, überwiegend stehend da viel Kundenbetrieb und heben und tragen von Gartenmöbeln, möchte ich da nicht mehr hin. Ich habe mir nix zu schulden kommen lassen. Kann meine FA mir ein BV aussprechen und muss mein AG bis Ende des Vertrages bezahlen oder bekomme ich Geld von der KK. Wenn der AG zahlen muss, wie ist dass dann mit Januar und Februar wenn ich arbeitslos gemeldet bin? Da ich dann ja nicht mehr vermittelt werden kann ET ist 31.03.09 - wird das AL Geld auf das Elterngeld angerechnet? Ich weiss etwas verwirrend geschrieben aber ich bin zur Zeit etwas durcheinander. Liebe Grüße Nadja Prüfer
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
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Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...