Hallo Frau Bader,
ich habe den Vater meines Kindes in DK geheiratet. Nun möchte ich seinen Namen annehmen, das Kind hat seit der Geburt den Namen des Vaters. (Ich bin deutsche Staatsbürgerinn / er ist Nigeria Staatsbürger mit einer Niederlassungserlaubnis für DE)
Das Standesamt macht uns große Probleme und möchte die Ehe nicht anerkennen / meinen Namen nicht ändern. Sie sagen, dass die Geburturkunde meines Mannes erst geprüft werden muss und wir dir Gebühren übernehmen müssen. In DK wurde doch schon alles geprüft?!
Ist das so richtig? Mein Mann ist schon 10 Jahre in DE hat hier 2 Kinder (6J. und 2J.) unbefristeten Arbeitsvertrag...
Wir haben viele Bekannte in Köln, die auch in DK geheiratet haben und keine Probleme in DE hatten. (Wir wohnen leider nicht in Köln)
Können wir in einer anderen Stadt zum Standesamt? Oder was raten Sie uns?
Danke im Voraus
von
Maiglöckchen81
am 05.09.2012, 18:55
Antwort auf:
Heiratsurkunde anerkennen lassen und Namensänderung
Hallo,
ich selber habe in Italien geheiratet und weiß daher, dass, wenn man in einem anderen Mitgliedsland der EU heiratet, die gleichen Regeln gelten wie im Heimatland.
Und, damit eine Ehe anerkannt wird, wird immer die Geburtsurkunde geprüft. Wenn die Unterlagen doch vorliegen, wird das doch nicht so problematisch sein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2012
Antwort auf:
Heiratsurkunde anerkennen lassen und Namensänderung
Ich kenne die Problematik aus einer Vielzahl von deutsch-amerikanischen Ehen, welche in Dänemark geschlossen wurden. Jedes Standesamt in Deutschland scheint sein eigenes Süppchen zu kochen.
Die Ehe ist auf jeden Fall in Deutschland gültig, auch wenn sie noch (nicht) eingetragen ist. Geh doch erst mal den Schritt und lass dir schriftlich eine Liste geben mit den verlangten Unterlagen für die Eintragung der Ehe. Dann prüfst du in Ruhe die Unterlagen. Du musst damit rechnen, dass die manche Standesämte ein Ehefähigkeitszeugnis, etwaige Heirats- plus Scheidungsurkunden aus vorigen Ehen plus Apostille und Übersetzung haben wollen. Da gibt es eine lange Liste der Möglichkeiten. Wenn du Glück hast, reicht eine internationale Heiratsurkunde und Apostille.
Die Namensänderung für eine im Ausland geschlossene Ehe ist immer kompliziert. Ich würde raten, darauf zu verzichten, da es keinen Vorteil mit sich bringt.
Ich habe mich kürzlich erkundigt, was ich tun muss um eine Nachbeurkundung (deutsche Geburtsurkunde) für mein im Ausland geborenes Kind zu bekommen - absolut lächerlich und daher verzichte ich darauf.
Vorschlag: Wäre ein *vorübergehender* Wohnsitz in Köln eine Möglichkeit für euch?
von
Pamo
am 07.09.2012, 13:58