Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage mein Partner und ich werden heiraten und erwarten ein Kind. Nur er bringt ein paar Schulden mit in die Ehe nicht sonderlich hoch aber in wie weit kann man dann die Ehefrau dafür belangen oder ist das im Gesetz neu entworfen worden das Schulden aus vergangener Zeit die mit in die Ehe gebracht werden den Partner nicht belassen dürfen/werden ? Um Rückantwort würde ich mich sehr freuen, Danke Jasmin
Hallo, Sie haften dafür nicht. Gruß, NB
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