Babsi13
Hallo, wir sind noch nicht verheiratet und haben einen Sohn der dieses Jahr geboren wurde. Unsere Überlegung war eventuell noch dieses Jahr zu heiraten um Steuerlich besser rauszukommen. Jedoch haben wir von mehreren Stellen gehört dass es sich vielleicht doch nicht rentiert und wir nachzahlen müssen.. Müssen wir nachzahlen oder bekommen was erstattet? Noch haben wir Lohnsteuerklasse 1. Mama bekommt ca 1200 EG Papa verdient ca 2000 Vielen Dank il Voraus für die Hilfe
Hallo, um so grösser die Differnez der Gehälter, um so mehr lohnt es sich, aus steuerlichen gründen zu heiraten. Um zu ermitteln, was es ausmacht, googlen Sie für das jeweilige Steuerjahr die Grundtabelle und die Splittingtabelle. Sie addieren beide Löhne u lesen in den Tabellen ab. Dann haben Sie den Unterschied (grob). Liebe Grüße NB
bellis123
Heiraten um steuerlich besser da zu stehen? Da fehlen einem die Worte.....
desireekk
Hallo, was ist denn daran so verwerflich? Die Ehe als Versorgungsinstitution und Besserstellung ist älter als die "Liebesheirat". Also: weswegen fehlen Dir nun die Worte? Gruss D
Thiara82
Solltet ihr die Frage nicht besser einem Steuerberater stellen?
bellis123
Ich finde es verwerflich, aber das muss jeder selbst wissen. Würde mich nicht wundern wenn dann in 2 Jahren die Frage kommt, wie man aus einer Scheidung das meiste Geld rausholt.
Mörchen17
Was für ein Blödsinn. Genauso gut könnte man umgekehrt fragen, aus welchen Gründen, wenn nicht aus juristischen/finanziellen, man heutzutage überhaupt noch heiraten sollte. Es kräht doch kein Hahn mehr danach, wenn man unverheiratet als Paar zusammenlebt. Mein Mann und ich, wir haben auch aufgrund handfester finanzieller Vorteile geheiratet (ich war seinerzeit Alleinverdienerin und habe durch die Heirat erheblich Einkommensteuer sparen können, zudem konnte mein Mann ab der Heirat beitragsfrei über mich krankenversichert sein, vor der Heirat musste er seine Krankenversicherung selbst zahlen). Für unsere Beziehung als solche hätten wir die Heirat nicht gebraucht. Ach ja, wir hatten gestern den 13. Hochzeitstag und Scheidung ist nicht in Sicht.
Mörchen17
Dafür wäre ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner, nicht eine Rechtsanwältin.
Felica
Ist zumindestens ehrlicher wie viele andere Gründe welche vorgeschoben werden. Wenn ich schon immer höre, er oder sie ist meine grosse Liebe, ich kann mir kein Leben ohne sie oder ihn vorstellen. Tja, und 1 Jahr später ist Scheidung weil die grosse Liebe verpufft ist. Warum und weshalb wer heiratet soll doch bitte jeder selbst entscheiden.
emilie.d.
Nachzahlen? Wieso das? Das Elterngeld wird ins Gesamteinkommen reingerechnet und erhöht den Progressionsvorbehalt. Ansich ist Elterngeld aber steuerfrei. Insofern, durch die Heirat dieses Jahr bekäme Dein Mann über den Daumem gepeilt rund 180 Euro pro Monat an zuviel gezahlter Lohnsteuer zurück (komplett für 2019), wenn Du gar kein Einkommen hättest. Statt rund 9.000 Euro hätte er einen Freibetrag von knapp 19.000 Euro. Durch Dein Elterngeld steigt der Steuersatz zwar insgesamt, aber durch den Splittingtarif macht sich das doch kaum bemerkbar? Irgendwas um die 25 Prozent beim Grenzsteuersatz? Aber duch die Heirat müssten halt wie gesagt nur 5000 Euro oder sowas versteuert werden (und nicht 15000 ohne Heirat). Ich kenne viele Paare, die wegen der Steuer geheiratet haben, alle haben sich im Folgejahr über Rückzahlungen gefreut.
emilie.d.
Falls Du hier keine konkrete Antwort bekommst, würde ich Leena fragen. Kennt sich super gut aus.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin jetzt etwas verwirrt weil ich gehört hab das wir Steuer nachzahlen müssen wenn wir verheiratet sind... Die Sitation bei uns wäre so: Ich werde in August Mama und beziehe dann nach Mutterschutz Elterngeld für 2 Jahre aufgesprittert. Mein Freund und ich wollen evtl in November diesen Jahres noch heiraten und rutschen so in di ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3