Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe

Frage: Haushaltshilfe

Felisa85

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Hallo, ich bin aktuell in der 34. SSW mit meinem zweiten Kind schwanger und habe vorzeitige Wehen. Deshalb habe ich von meinem Gynäkologen eine Haushaltshilfe verordnet bekommen. Die Haushaltshilfe kommt von einem Pflegedienst und ist nun seit 4 Wochen bei uns. Die Genehmigung der Krankenkasse liegt bis zur Geburt vor. Mein Sohn ist 22 Monate alt und hat aufgrund einer Behinderugn einen Pflegegrad. Nun hat meine Schwester angeboten, mich für eine Woche zu besuchen um mich in der Betreuung meines Sohnes zu unterstützen. Ist dies erlaubt? Oder könnte die Krankenkasse sagen, dann kommt in dieser Woche die Haushaltshilfe nicht sondern meine Schwester muss den Haushalt übernehmen? Oder ist es möglich, dass meine Schwester zu Besuch kommt und die Haushaltshilfe trotzdem jeden Tag die genehmigte Stundenzahl kommt? Denn um meinen Sohn kümmert sie sich eher nicht, sondern wirklich nur um den Haushalt. Vielen Dank Felisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Tante kommt zu Besuch und nicht als Haushaltskraft. Fragen Sie mal bei der KK, wenn er einen Pfllegegrad hat, gibt es da noch andere Möglichkeiten (Verhinderungsflege zB) Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, das geht. Wende dich bitte an die Pflegekasse, je nachdem könnt ihr evtl Verhinderungspflege beanspruchen. Wie du sagst, die Haushaltshilfe ist in erster Linie für den Haushalt zuständig.


Felisa85

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Die Verhinderungshilfe wollen wir für den Besuch von meiner Schwester nicht in Anspruch nehmen. Also ist es grundsätzlich kein Problem, dass die Haushaltshilfe kommt, trotz dass meine Schwester zu Besuch ist, richtig?


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