Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich hoffe, meine Frage ist hier in Ihrem Forum auch richtig. Und zwar geht es um folgendes: Ich lag die letzten 15 Tage im Krankenhaus (ich bin in der 31. SSW, es wurde eine Cerclage gemacht, hatte vorzeitige Wehen und soll jetzt viel liegen). Vom Krankenhaus habe ich eine Bescheinigung für eine Haushaltshilfe über täglich 8 Stunden bekommen, da mein Mann aus beruflichen Gründen sehr oft ausser Haus ist und abends spät heim kommt. Ich habe noch eine knapp vierjährige Tochter, und kann mich so jetzt auch um nicht mehr besonders viel kümmern. Die Krankenkasse äussert sich dazu jetzt aber negativ, d. h. so wie es aussieht, wollen sie die Haushaltshilfe nicht übernehmen. Was kann ich da jetzt machen? Muss ich noch andere Voraussetzungen schaffen? Und wenn ja, welche? Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen schon einmal im voraus. Viele Grüsse, mausi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Du solltest bei Deiner Krankenkasse anrufen und dem Sachbearbeiter (notfalls seinem Vorgesetzten!)klarmachen, daß eine ev. Frühgeburt die Kasse sehr viel teurer kommt als eine Haushaltshilfe. Außerdem sollte auf dem Attest klipp und klar draufstehen:" Frau X. ist wegen massiver Frühgeburtsbestrebungen z.Zt. nicht in der Lage, ihren Haushalt zu versorgen." Der Hinweis auf ein Kind unter 12 Jahren muß drin sein und auch, daß die häusliche Pflege zur Vermeidung eines (teuren) Krankenhausaufenthaltes dient. Wer hat denn das erste Kind versorgt, während Du im KH gelegen hast?


Mitglied inaktiv

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Liebe Andrea, ich habe die Maus bei allen möglichen Verwandten unterbringen können, aber das war für alle Beteiligten (und für mich schon gar nicht) kein Dauerzustand, zumal sie in dieser Zeit auch nicht im Kindergarten war (der ihr auch ziemlich gefehlt hat). Vielen Dank für Deine Antwort, ich werde sie umgehend auch so in etwa vorbringen! LG, mausi


Mitglied inaktiv

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Hatte vor kurzem das gleiche Problem und habe ohne probleme eine Haushaltshilfe bekommen, obwohl mein Mann sogar selbstständig ist. Mache Deiner Krankenkasse klar, daß Dein Mann nicht kann und Du auf eine Haushaltshilfe angewiesen bist. Ich habe sogar eine Haushaltshilfe von weiter weg bekommen, weil die Organisationen in meiner Nähe nicht in der Lage waren eine Person für 8 Stunden zur Verfügung zu stellen. Bleibe stur und beharre drauf. Mache es notfalls eilig und rufe notfalls jeden Tag dort an, bis Du die Genehmigung bekommst. Habe mich informiert. Ich bekomme sogar jemand, wenn ich im Wochenbett liege. Übrigens die Barmer macht da überhaupt keine Probleme. Drohe doch mal mit dem Wechsel der Krankenkasse. Gruß Susanne


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