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Sehr geehrte Frau Bader, ich mußte vom 19.02-21.02 ins Krankenhaus wegen einer schweren Lungenentzündung danach mußte ich noch bis zum 28.02. im Bett liegen bleiben, absolute Bettruhe mit Atest vom Arzt. Ich habe einen 3 jährigen sohn zu Hause und zudem bin ich noch schwanger. Mein Freund mußte sich dadurch Urlaub nehmen um den Haushalt zu machen und unseren Sohn zu versorgen. Die Krankenkasse hat den Antrag auf Haushaltshilfe bezüglich meines Freundes zugestimmt. Jetzt haben wir das Problem, dass der Arbeitgeber sich weigert den Antrag auszufüllen und der Krankenkasse zurück zusenden mit der Begründung: "Da könne ja jeder mit ankommen und dann könnte er seine Firma dicht machen." Ansonsten legt er den unbezahlten Urlaub in bezahlten Urlaub um. Der Antrag war ja schon vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden und soviel Anspruch auf Urlaub hat mein Freund in einem Jahr nicht. Meine Frage: Ist er dazu verpflichtet den Antrag der Krankenkasse auszufüllen oder muß er das nicht?? Er weigert sich definitiv. Wenn er dazu verpflichtet ist, was kann ich dagegen tun, damit er den Antrag ausfüllt? Vielen Dank im vorraus LG Nicole
Hallo, das kann dann nur über § 616 BGB geregelt werden. Wenn eine vorübergehende Verhinderung vorliegt darf dies nicht zum Nachteil des AN führen. Gilt auch bei Kindern. ich würde mal versuchen, dass die KK mit dem AG spricht. Liebe Grüsse, NB
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