Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, hoffentlich können Sie mir weiterhelfen. Ich versuche mich auch möglichst kurz zu fassen. Ich bin in der 37. SSW und mein Kind wird per Kaiserschnitt am 26.5. auf die Welt geholt. Per Kaiserschnitt deshalb, weil ich als Kind über sehr, sehr viele Jahre vergewaltigt wurde und deshalb die letzten 12 Jahre Therapie gemacht habe und extrem viele Klinikaufenthalte hinter mir habe. Ich bin verheiratet, habe eine EU-Rente und mein Mann arbeitet als Bäcker. Es ist unser 1. Kind. Nun meine Frage. Meine FÄ hat mir heute nahegelegt, "ich solle bei der KK einen Antrag auf Haushaltshilfe nach der Entbindung" einfordern, sie würde mir diesen dann fertig machen". Also habe ich meine KK angerufen. Doch leider wurde ich sehr abweisend behandelt. "Ich sei ja nicht bettlegerig oder körperlich Behindert". Ob ich mein Kind nicht versorgen könnte? Wieso meine FÄ jetzt schon wisse, daß ich eine Hilfe benötige? etc. Ich habe versucht klar zu machen, daß ich auf Grund der Vergewaltigungen heute psyisch sehr angeknackst bin (und sie eine sehr dicke Akte von mir haben!) und mir die Situation jetzt schon viel zu viel ist und ich nicht weiß wie ich es schaffen soll, wenn erst einmal unser Sohn auf der Welt ist. Was kann ich machen? Kann ich überhaupt was machen? Steht mir so eine Haushaltshilfe zu oder nicht? Ich hoffe ich konnte meine Situation ein wenig verständlich erklären. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühe und wünsche Ihnen alles Gute! Liebe Grüße Inge
Hallo, lassen Sie sich ein ärztliches Attest geben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Warum nimmt denn Dein Mann nicht Urlaub? Babyflitterwochen sind was sehr Schönes!
Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte bei meinem ersten Kind nach Kaiserschnitt auch für 2 Wochen eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen. Soweit ich weiß, entscheidet dies auch der Arzt ob notwendig oder nicht. Bei mir war das - auch ohne psychische Probleme überhaupt kein Problem. Grüße Anette
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bekomme im August mein zweites Kind. Mich würde jetzt interessieren, ob man für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes eine Haushaltshilfe bekommt. Ich war wegen einer OP vor zwei Jahren im Krankenhaus und da war mein Mann bei unserer Tochter und die DAK hat ihn als Haushaltshilfe bezahlt. Er nahm unbez. Urlaub. Wie s ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal ein paar Fragen zu einem speziell gelagerten Fall. Auf mehrmaligem Nachfragen bei meiner KK bekam ich schließlich auch unterschiedlich Antworten, sodass die Verwirrung nun komplett ist. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Der Fall: Ich bekomme für die Zeit des KH-Aufenthaltes zur Geburt unseres Sohnes ...
Sehr geehrte frau bader , Ich weiss, dass die kk nach einer ambulanten geburt ( noch zwei weitere kinder im haus) für den entbindungstag und sechs weitere tage eine Haushaltshilfe stellt. Gilt das nur wenn der mann arbeitet oder auch wenn er Urlaub hat bzw wenn er homeoffice macht ? Danke.
Da meine Bekannte jetzt leider sehr unterschiedliche Meinungen von den verschiedenen Berufsgruppen zu hören bekommen hat: Können Sie das aufklären? Bei einer vaginalen oder einer Kaiserschnitt-Geburt des zweiten Kindes - gibt es da für Alleinerziehende einen Anspruch auf Haushaltshilfe (zur Versorgung des ersten Kindes, das unter 10 Jahre alt is ...
Hallo Frau Bader, Da meine Symphysenschmerzen extrem schlimm geworden sind, habe ich von meiner Ärztin eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen. Ich habe sie auch von der Krankenkasse genehmigt bekommen, mit der expliziten Anmerkung, dass die Dame nur die Betreuung meiner Tochter in der Zeit übernehmen darf, während mein Mann noch arbeiten muss ...
Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...
Hallo, Meine EP muss sich einer grösseren OP unterziehen und kann dann für einige Wochen die Kinder und den Haushalt nicht versorgen. Habe ich ein Anrecht mich für diese Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen? Ich habe gelesen dass die Krankenkasse dann einen Teil des Lohns ersetzt.
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich ode ...
Hallo Frau Bader, unsere 3. Tochter kommt Mitte Februar 2025 zur Welt. Da die beiden vorherigen Kaiserschnitte waren ist klar, dass die 3. Geburt auch ein Kaiserschnitt wird. Aus der Vergangenheit weiß ich, dass ich anfangs nicht sehr belastbar sein werde aufgrund der Schmerzen usw. Nun habe ich gelesen, dass man evtl. eine Haushaltshilfe ...
Hallo Frau Bader, Ich habe dieses Jahr eine größere OP vor mir. Aktuell bin ich bis August in Elternzeit (seit Januar 24).Nach der OP muss ich mich sehr schonen und bin auf Hilfe angewiesen. Kann ich mich trotz Elternzeit krank schreiben lassen um eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu erhalten? Ich betreue die Kinder tagsüber zum größten ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen