Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

haushaltshilfe - babysitterin

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: haushaltshilfe - babysitterin

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Hallo Frau Bader Ich möchte fragen ob mir eine Haushaltshilfe bzw eine Babysitterin zusteht. Ich habe 3 Kinder im Alter von 5J, 14M und 2M. Mein Mann arbeitet Mo- Fr. jeweils von 12:30 Uhr bis zum nächsten Morgen. Er ist Auslieferer und hat 2 Touren zu fahren, eine Mittags und eine in der Nacht. Nachstschicht geht bei denen ab 19:30 Uhr an. Meine Termine sind sehr schwer einzuhalten da ich niemanden habe, der in meiner Abwesenheit auf die Kinder aufpasst. Meine Eltern und meine Verwandschaft wohnen alle zu weit weg und arbeiten zudem selbst noch. Ich habe oft Termine die ich leider ohne den Kindern einhalten muss. Zudem hab ich seit der letzten Geburt noch Wochenbettdepressionen die mit Medikamenten derzeit gut eingestellt sind. Könnte ich einen Anspruch auf Hilfe bekommen und wenn ja woher und wer zahlt die Kosten für die Haushaltshilfe bzw Babysitterin??? lg muaddal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da haben Sie keinen Anspruch Es sei denn, Sie müssen sich krankheitsbedingt im Krankenhaus aufhalten Liebe Grüsse, NB


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Um was für Termine geht es denn?


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Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Vielleicht mal am sozialen Netz stricken? Nachbarn, Freunde: wer kann einkaufen, Kinder hüten etc.?


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Kindergarten ( Elternabende....termine zu Gesprächen, Veranstaltungen...) Arzttermine die ich ohne Kinder machen muss........


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Sorry aber das müssen andere auch schaffen. Dafür bekommt man keine Haushaltshilfe, dafür gibt es Babysitterbörsen.


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Hm...also ehrlich, andere schaffen das auch. Deine Termine kannst du doch morgens wahrnehmen, wenn dein Mann da ist. Wir haben 8 Kinder, mein Mann arbeitet im 5-Schicht-System, wenn er Nachtdienst hat, schläft er maximal 2 Stunden. Wir haben hier auch keine Oma oder andere Verwandte, die mal aufpassen könnten. Also mit 3 Kindern, da würd ich drüber lachen. Wir müssen alles planen, ohne dem geht es nicht, aber wir schaffen es. Immer wieder bekomme ich auch die Bestätigung, gerade bei den Ärzten, das wir nie einen Termin absagen oder gar zu spät kommen. Selbst dann nicht, wenn der Termin morgens um 8 Uhr ist. Mir hilft da auch keiner. Im Gegenteil, als ich ernsthaft krank war, sogar im Krankenhaus war, haben wir nichtmal ne Haushaltshilfe bekommen. Da sollte mein Mann zu Hause bleiben und dann für 58 € pro Tag... wie hätte das gehen sollen. Also hat mein Mann in derzeit seinen Urlaub genommen. Versuch deinen Tag und deine Termine zu planen und dann geht das auch.Das 5jährige Kind geht ja bestimmt auch in den Kiga, also hast du grad mal zwei kleine Kinder morgens zu Hause. Und ich weiß nicht weshalb man da bei Terminen die Kinder nicht mitnhemen kann, wenns nichts anders geht, zumla sie ja auch noch sehr klein sind. Sollst du sie in den Rauch hängen?


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Also willst Du einen Babysitter auf Kassenkosten - so etwas gibt es nicht. Die Gemeinschaft der Versicherten kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß Du Deinen Haushalt nicht geregelt bekommst.


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