Bella1999
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mutter, wir haben jedoch geteiltes Sorgerecht. Laut meines Arbeitsvertrages stehen mir 20 Tage unbezahlte Freistellung zu, d. h. die Krankenkasse zahlt ein Krankengeld. Nun sagt der Kindesvater, ihm stünden ebenfalls 10 Tage zu (mir 10, ihm 10) . Hat er Anspruch darauf? lg bella
Hallo, nein, Sie haben ja eigentlich 10 Tage , seine wurden Ihnen schon übertragen Liebe Grüße NB
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