nela1806
Hallo Frau Bader, hat eigentlich der werdende Vater wegen Geburt unseres Kindes ein Recht auf Sonderurlaub? Man liest es immer von anderen Leuten hier, aber gibts dafür ein Paragraphen?
Hallo, ja, nach § 616 BGB. Aber da es keine gesetzl. Angaben bzgl. der Länge gibt, würde ich im Betrieb klären, was da üblich ist Liebe Grüsse, NB
blauerVogel
Ich glabu einen Tag gibt es als Sonderurlaub. Aber nimmt der Papa keine Elternzeit? Steht ihm ja zu....mein Mann hat 4 Monate am Stück, das ist so herrlich :-)
nela1806
der Vater nimmt erst den 13. und 14. Monat Elternzeit, wenn ich wieder arbeiten gehe wenn wir gleichzeitig nehmen würden fehlen uns 2 volle Gehälter das können wir uns leider nicht leisten, weil der Vater noch Unterhalt für sein 1. KInd zahlen muß
blauerVogel
Vielleicht könntet ihr für den Zeitraum Wohngeld beantragen? Haben wir auch gemacht. Klar sonst fehlt viel Geld. Musst mal gucken ob ihr wohngeldberechtigt sein könntet....
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