mamma78
Sehr geehrte Frau Bader, folgendes Problem, ich habe einen 8 1/2 jaehrigen Sohn von dessen Vater ich schon seit in der Schwangerschaft 98. woche) getrennt bin. Ich habe all. SR und ABR. Ich war die ersten 3 Jahre alleinerziehend bis ich meinen jetzigen Mann kennenlernte. Mit dem KV gab es schon vor der Trennung massive Probleme, sowie in der Schwangerschaft und andauernd..(mehrere Gerichtsverfahren u. a. wg. Umgang da er behauptete er duerfe sein Kind nicht sehen, der Umgang fand aber seit Geburt aussergerichtlich einvern. 1x pro Woche statt und wurde dann gerichtlich festgelegt auf all 14 tage mit Uebernachtung, Unterhalt da er die ersten 3 1/2 Jahre nicht gezahlt hat und dann sein Einkpmmen offenlegen musste und einen Titel hat, Unterlassungsklage weil er ohne mein Wissen Fotos und ein Musikvideo ins Internet stellte in denen ich schlechtgemacht wurde und er unseren Sohn zeigte..).Ich habe ueber all die Jahre die volle Verantwortung in der Erziehung etc. fuer meinen Sohn uebrnommen und habe trotz alledem ein stabiles zu Hause und Umfeld geschaffen. Durch den Beruf meines Mannes (brit. Armee) wurden wir nach England versetzt. also haben nicht durch Willkuer den Umzug herbeigefuehrt, was er trotz gem. Gespraech vor Umzug nun behauptet, obwohl wir das klar durch die Army belegen koennen, Haben eine grosszuegige EV getroffen um den Umgang und Besuche unseres Sohnes zu gewaehrleisten (Skype, Telefonate, haelftigen Ferien etc.) und beteiligen uns auch an den Kosten (teilweise haelftige Flugkosten und Fahrten zum und vom Flughafen). Keiner will den Umgang verhindern und unser Sohn findet den Umgang so wie er ist sehr gut. Nun sagte mir der KV das er das gemeinsame SR beantragen will mit dem Grund das er sich dann als Vater komplett fuehlen wuerde? Natuerlich wuerde er vor Gericht dann sagen weil er sich kuemmern wollte und Verantwortung uebernehmen? ich weiss aber das er dannu. a. einen 2. Reisepass beantragen kann (weil er auch US-Buerger ist, da eine Aufenthaltsgen. beantragen kann und unser Sohn sobald er US-Boden betritt als Amerikaner gilt, was er schon immer wollte,und dann koennte er auch sagen das sein Sohn in Deutschland leben soll wg. gem. ABR oder? Ausserdem denke ich so wie ich ihn kenne will er nur Reibungspunkte erzeugen, und es wuerde ja auch im Alltag praktisch unmoeglich fuer einen Schulausflug etc. seine Einwilligung und Unterschrift zu bekommen, ich teile ihm sowieso alles was unseren Sohn betrifft mit und er hat ja auch hier sene Familie,Geschwister, Umfeld,Schule, Freunde, Fussballverein etc..wie schaetzen sie die Situation ein? Ausserdem sagte er, das er den Unterhalt kuerzt, da unser Sohn in den haelftigen Ferien (3 Wochen Sommer) ja bei ihm ist under nicht einsieht das ich dann trotzdem das Geld kriege was ja fuer den Lebensbedarf seines Sohnes ist und davon abgesehen wir mind. das doppelte pro Monat zahlen und das natuerlich gerne? Er bot mir auch grosszuegig an das unser Sohn ja bei ihm leben koenne dann haetten wir nicht die Kosten? Und das er sich den Unterhalt und Reisekosten nicht leisten kann weil er u. a. Schulden hat (BMW abzahlen,Gericht etc., ist aber selbstaendig als Pharmavertreter (hat fix. Grundgehalt + Provision von Verkaeufen und seine Frau arbeitet nur auf 400 euro Basis damit offiziell weniger Einkommen,was er auch schon seit 06 nicht mehr offen gelegt hat... Das Jugendamt sagte sie waeren nicht zustaendig weil der Wohnsitz des Kindes zaehlt,also England, gilt dann hier auch die Gerichtsbarkeit falls er das gem SR beantragen will, kann er wenn er gem. SR bekaeme dann folgend all. SR beantragen? Vielen Dank im Voraus und fuer die Beantwortung meiner vielen Fragen, bin jetzt ziemlich verunsichert...
Hallo, ja, hat er nach dem BVerFG Urteil vom letzten Jahr u dem neuen Gesetzesentwurf Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Vater und Sohn haben guten Umgang, sehen sich gern. Er kümmert sich nach seinen Möglichkeiten. Sorry, aber genau für solche Fälle wurde für das neue Gesetz gekämpft. Denke aber wirklich dass das deutsche Recht nicht zuständig ist, da ihr nicht hier lebt. Aber genau das wäre zu klären. Ansonsten überbewerte das GSR nicht, das Kind ist schon immer bei Dir, das ist sein Umfeld, sein Zuhause. Schulausflüge etc. sind Alltagssorgen und die liegt bei Dir. Lang geplante Operationen, Konto, Pass , ja, da müsste man sich absprechen. Aber bis auf OP's kannst das ja jetzt noch machen. Der Vater hat sein Kind schon ins Ausland verloren, sieht es selten, vielleicht geben ihm mehr (gefühlte ) Rechte auch mehr Pflichtbewußtsein ? Seine Frau hat mit dem Unterhalt nichts zu tun, auch wenn sie 3000€ verdienen würde, so würde das nichts am Unterhalt ändern. Aber kläre erst einmal welche Gesetze bei Euch zählen. Und wie gesagt : Überbewerte das GSR nicht. Ich würde es sogar als Sicherheit sehen, wenn das Kind beim Vater einen Unfall hätte und Du nicht erreichbar bist, dann dürfte er jetzt nicht einmal Entscheidungen treffen.
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