Tine18
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann möchte gerne zur Geburt unseres Kindes mehrere Monate Elternzeit nehmen, um mich zu unterstützen, da wir dann zwei Kleinkinder und ein Baby haben werden. Ich bin ebenfalls zu Hause in Elternzeit (als Hausfrau). So wie es scheint, benötige ich aber vor der Geburt und im Anschluss eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse finanziert wird. Wenn mein Mann diese Tätigkeit übernimmt, ist er in dieser Zeit im unbezahlten Urlaub. Welche Auswirkungen hat das auf die Berechnung des Elterngeldes? Macht es Sinn die Elternzeit nicht direkt im Anschluss zu nehmen, sondern erst wieder zu arbeiten? Wenn ja, wie lange? Vielen Dank für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Tine18
Hallo, die Frage ist doch, ob Ihr Mann gleichzeitig als Haushaltshilfe fungieren und Elterngeld beziehen kann. Dann dürfte es nur 30 h die Woche sein und würde voll angerechnet werden auf das Elterngeld. Wäre also die Frage, ob es nicht rechnerisch besser ist, wenn Sie in dieser Zeit Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wozu brauchst Du eine Haushaltshilfe, wenn Dein Mann da ist ? Er kann ab Geburt 12 Monate Elteengeld bekommen, wenn Euch das zum leben reicht und ihr dadurch keine staatlichen Gelder beantragen müsst. Zusätzlich eine Haushaltshilfe wird es da nicht geben, dann muss er arbeiten geben. Darf ich fragen warum ihr eine bekommen würdet ?
Tine18
Ich habe gesundheitliche Probleme, die mich immer mehr bei der Versorgung der Kleinen behindern und eventuell bald ganz "außer Gefecht setzen", im Anschluss bekomme ich sicher einen Kaiserschnitt. Ob mein Mann Elternzeit nimmt und ab wann bzw. wie lange hängt auch von der Antwort ab.
Sternenschnuppe
Es geht nur eines. Entweder ist er in Elternzeit, dann bekommt ihr keine Haushaltshilfe, oder er ist nicht in Elternzeit , dann vielleicht. Ich hatte bestätigte Schweinegrippe und Kleinkind und Säugling, wir bekamen keine. Daher meine Skepsis, es sind sehr strenge Bedingungen um eine zu bekommen. Elterngeld steht Euch zu bis das Kind 14 Monate alt ist.
luvi
Hallo, Elterngeld wird doch aus dem Verdienst vor der Geburt berechnet, oder irre ich mich da? Demnach dürfte es keinen Unterschied machen, ob Dein Mann nach der Geburt noch mal arbeitet oder nicht. Liebe Grüße und viel Glück Luvi
Mitglied inaktiv
Wenn Dein Mann VOR der Geburt als Haushaltshilfe von der KK bezahlt wird zählt diese Zeit beim EG voll mit rein aber mit 0,-€ weil es sich um Lohnersatzleistungen handelt. Für die Berechnung des EGs werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes genommen, NICHT die 12 Monate vor Antritt der Elternzeit mit EG Bezug. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Es geht doch darum dass der Mann VOR der Geburt als Haushaltshilfe eingesetzt werden soll und ob dieses dann Auswirkung auf das Elterngeld hat welches er NACH der Geburt beziehen will. Er will NICHTGLEICHZEITIG Haushaltshilfe sein und in EZ Elterngeld beziehen. Und ja - die Zeit in der er als Haushaltshilfe eingesetzt würde würde für die Berechnung des Elterngeldes mit 0,-€ zu Grunde gelegt weil es eine Lohnersatzleistung ist (und nicht schwangerschaftsbedingt, Wehrdienst- oder Zivildienstbedingt). LG Sabine
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