Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld?

Frage: Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld?

Tine18

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann möchte gerne zur Geburt unseres Kindes mehrere Monate Elternzeit nehmen, um mich zu unterstützen, da wir dann zwei Kleinkinder und ein Baby haben werden. Ich bin ebenfalls zu Hause in Elternzeit (als Hausfrau). So wie es scheint, benötige ich aber vor der Geburt und im Anschluss eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse finanziert wird. Wenn mein Mann diese Tätigkeit übernimmt, ist er in dieser Zeit im unbezahlten Urlaub. Welche Auswirkungen hat das auf die Berechnung des Elterngeldes? Macht es Sinn die Elternzeit nicht direkt im Anschluss zu nehmen, sondern erst wieder zu arbeiten? Wenn ja, wie lange? Vielen Dank für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Tine18


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Frage ist doch, ob Ihr Mann gleichzeitig als Haushaltshilfe fungieren und Elterngeld beziehen kann. Dann dürfte es nur 30 h die Woche sein und würde voll angerechnet werden auf das Elterngeld. Wäre also die Frage, ob es nicht rechnerisch besser ist, wenn Sie in dieser Zeit Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wozu brauchst Du eine Haushaltshilfe, wenn Dein Mann da ist ? Er kann ab Geburt 12 Monate Elteengeld bekommen, wenn Euch das zum leben reicht und ihr dadurch keine staatlichen Gelder beantragen müsst. Zusätzlich eine Haushaltshilfe wird es da nicht geben, dann muss er arbeiten geben. Darf ich fragen warum ihr eine bekommen würdet ?


Tine18

Beitrag melden

Ich habe gesundheitliche Probleme, die mich immer mehr bei der Versorgung der Kleinen behindern und eventuell bald ganz "außer Gefecht setzen", im Anschluss bekomme ich sicher einen Kaiserschnitt. Ob mein Mann Elternzeit nimmt und ab wann bzw. wie lange hängt auch von der Antwort ab.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es geht nur eines. Entweder ist er in Elternzeit, dann bekommt ihr keine Haushaltshilfe, oder er ist nicht in Elternzeit , dann vielleicht. Ich hatte bestätigte Schweinegrippe und Kleinkind und Säugling, wir bekamen keine. Daher meine Skepsis, es sind sehr strenge Bedingungen um eine zu bekommen. Elterngeld steht Euch zu bis das Kind 14 Monate alt ist.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Elterngeld wird doch aus dem Verdienst vor der Geburt berechnet, oder irre ich mich da? Demnach dürfte es keinen Unterschied machen, ob Dein Mann nach der Geburt noch mal arbeitet oder nicht. Liebe Grüße und viel Glück Luvi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Dein Mann VOR der Geburt als Haushaltshilfe von der KK bezahlt wird zählt diese Zeit beim EG voll mit rein aber mit 0,-€ weil es sich um Lohnersatzleistungen handelt. Für die Berechnung des EGs werden die 12 Monate vor der Geburt des Kindes genommen, NICHT die 12 Monate vor Antritt der Elternzeit mit EG Bezug. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es geht doch darum dass der Mann VOR der Geburt als Haushaltshilfe eingesetzt werden soll und ob dieses dann Auswirkung auf das Elterngeld hat welches er NACH der Geburt beziehen will. Er will NICHTGLEICHZEITIG Haushaltshilfe sein und in EZ Elterngeld beziehen. Und ja - die Zeit in der er als Haushaltshilfe eingesetzt würde würde für die Berechnung des Elterngeldes mit 0,-€ zu Grunde gelegt weil es eine Lohnersatzleistung ist (und nicht schwangerschaftsbedingt, Wehrdienst- oder Zivildienstbedingt). LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...