Souli100a
Guten Tag, Ich bin Melanie, 25 Jahre, und bin seit ca. 3 Jahren Arbeitslos. Wurde damals entlassen wegen Stellenabbau,kurz bevor ich schwanger wurde, und sowieso in mutterschafts-urlaub gegangen wäre (Komische sache..) Nun ja, seit dem versuche ich minder oder schwer wieder eine Arbeit zu bekommen. was aber Relativ schwer ist. Aktuell. Nun ist es so. Ich lebte mit meinen Freund zusammen, der einige Zeit Selbstständig war, diese Selbstständigkeit aber aufgrund der Corona Pandemie, gefährdet war, und schluss endlich auch dazu führte das die Selbstständigkeit den Bach hinunter ging. Wir hatten vor, (Vor corona letzten Jahres) umzuziehen um Berufliche Besserung zu bekommen, hatten auch eine Zusage für eine neue Wohnung. In der zeit, während wir den Umzug planten, brach (April) letzten jahres, Corona aus. Ich hatte meine alte wohnung noch nicht gekündigt, wegen sowieso einen miesen Gefühl, (Die neue Wohnung wäre auf mein freund gelaufen.) nun ja.. letztendliches, wurde die Zusage der Wohnung widerrufen, warum auch immer, der Vermieter, hat sich auf Grund der Pandemie anders entschieden, wir lebten kurzzeitig mit meinen freund bei seinen Eltern weil zwischen neuer Wohnung und alter wären 200km gelegen, und seine Eltern wohnen bei der neuen Wohnung ca. 20km und für unsere Tochter wären wir gerne dort in die nähe gezogen. Nun gut. Wir haben die alte Wohnung behalten. Mein freund allerdings, wäre schon in dem neuen Ort (Bei seinen Eltern) gemeldet gewesen. Einfach aufgrund der Arbeitssituation. Da er hinten besser Arbeit gefunden hätte. (Was bis jetzt nicht der fall war). Nun hatte ich vor ein Paar Wochen von Arbeitsamt, eine Nachricht (Post) zwecks Unterhalt da mein freund als er seine Selbstständigkeit verlor, kurzzeitig auch dort war, aber sich abmeldete. Als wir vor hatten dort hoch zu ziehen. (Ich aber noch nicht) So ich schrieb dem Arbeitsamt daraufhin das wir nicht getrennt sind, sondern das die Situation auf grund Corona, und arbeit, und auch weil er Aktuell nicht beim Arbeitsamt ist, sondern weil er sich Arbeitsucht auf eigene Faust, auch nicht beim Arbeitsamt meldet. Das die unterhaltsforderung bzw. der Antrag dazu für mich kein sinn ergibt. Nun musste ich heute, auf's konto gucken, und feststellen das, dass bisschen geld was wir da normal bekommen, nicht da ist. Darauf hin rief ich dort an, man sagte mir das es gesperrt wurde, auf Grund des unvollständigen Unterhaltsantrag. Ich solle doch bis Montag warten. Die frage wird an die Leistungsabteilung weitergeleitet.. Da ich darauf hin sagte, das ich bereits Email's schrieb zwecks der Situation. Jetzt meine frage. Ist das Rechtens? Ich und meine Tochter stehen jetzt ohne Geld da. Mein freund ist mittlerweile auf denn weg zu uns und holt uns. Aber Trotzdem das kann doch nicht sein? Kann mir irgendwer helfen?` Liebe Grüße
Hallo, sry, so lange Texte kann ich nicht lesen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Also erstens wird Frau Bader den unnötig langen Text nicht lesen, stelle die Frage kurz und knapp und zweitens ist dein Freund/der KV euch zu Unterhalt verpflichtet und wenn du den nicht einforderst, warum solltest du dann einfach weiter (Steuer)Geld bekommen, was dir vielleicht gar nicht zusteht?
Souli100a
Zitat "lso erstens wird Frau Bader den unnötig langen Text nicht lesen, stelle die Frage kurz und knapp" Ja Sorry, das ich mein Problem beschrieben habe, dann halt nicht :) "Freund/der KV euch zu Unterhalt verpflichtet und wenn du den nicht einforderst, warum solltest du dann einfach weiter (Steuer)Geld bekommen, was dir vielleicht gar nicht zusteht?" Das war mir nicht klar oder ist mir nicht klar, da wir nicht getrennt leben, und aktuell eigentlich nur aufgrund Corona, von einander getrennt leben. WIr sind weder getrennt noch sonst was. " (Steuer)Geld bekommen, was dir vielleicht gar nicht zusteht?"" Wenn es nach mir gehen würde, würde es Aktuell auch anders laufen, ich hab ne Ausbildung als Köchin, die bringt mir aktuell aber leider nicht viel. Denn "Angemeldeten" Teilzeit Job den ich hatte der bringt mir auch nicht viel, weil alles zu. Also warum soltle mir etwas nicht zustehen? ergibt doch keinen sinn? :)
KielSprotte
Weil in erster Linie der Partner/KV seine Familie ernähren sollte und nicht der Staat vielleicht?
Mitglied inaktiv
Korrekt gelaufen. Auch in einer Beziehung ist dein Freund unterhaltspflichtig. Und wenn man staatliche Leistungen beziehen will, wird das angerechnet
Souli100a
@Konservativ Ich ignoriere dich jetzt mal, einfach aus dem Grund, da du wohl etwas Konservativ eingestellt bist. Ich bin eine Schlagkräftige Frau, wenn kann ich auch für mich sorgen, ich würde niemals nur auf den Gedanken kommen nicht zu Arbeiten, aber als Köchin findest du aktuell nichts. Aber ich muss mich vor dir nicht Rechtfertigen, und was kann mein Freund dafür das sein Laden zu machen musste? Und ja wir reden hier bloß von einen geringen grundsicherungssatz, der uns zugestanden ist, da wir "Angemeldet" teilweiße berufstätig waren, also denke ich mein Freund, hat in sein leben mehr Steuern gezahlt für mich und für andere, als du dir vorstellen kannst :) @Saarlandmami2 Auch in einer Beziehung ist dein Freund unterhaltspflichtig. Und wenn man staatliche Leistungen beziehen will, wird das angerechnet Wir reden hier aber schon von Kindes-Unterhalt? weil wenn ja, wären das ca. 200 € und nicht die komplette Leistung, sondern eben nur das was angerechnet werden würde. Hat mir mein "Rechtschutz Anwalt" gerade erklärt der so Freundlich war, ein wenig klarheit zu schaffen
KielSprotte
Es ist übrigens in diesem Forum nicht verboten in einem halbwegs verständlichem Deutsch zu schreiben. Teilweise muss man sich echt zusammen reimen was dein Geschreibsel wohl heißen soll. Und es geht um Kindesunterhalt und 'Erziehungsunterhalt.
cube
Also zusammen gefasst lautet deine Frage: ist es korrekt, dass ich kein H4 bekomme auf Grund eines nicht oder unvollständig gestellten Unterhaltsantrages "gegen" meinen Partner bzw. KV? Unterhalt für dich oder das Kind - wird mir nicht ganz klar aus deinem Text, ich gehe aber von Unterhalt für dich aus. Dennoch: Ja, ist korrekt. Ab dem Moment, wo du staatliche Leistungen haben möchtest wird natürlich geprüft, ob nicht jemand anderes vorrangig unterhaltspflichtig für dich wäre. Da du offenbar noch zu Hause bist mit einem unter 3-jährigen, wäre der KV (ob Partner oder nicht ist egal) dir gegenüber unterhaltspflichtig. Also musst du erst einmal einen Antrag auf Unterhalt für dich stellen. Dann wird geprüft, wieviel der KV zahlen kann und dann erst kommt der Staat an die Reihe.
Souli100a
"Es ist übrigens in diesem Forum nicht verboten in einem halbwegs verständlichem Deutsch zu schreiben. Teilweise muss man sich echt zusammen reimen was dein Geschreibsel wohl heißen soll. Und es geht um Kindesunterhalt und 'Erziehungsunterhalt." Nun ja, Theoretisch wäre dies möglich, aber allein für dich schreibe ich gerne unschön. Ja es geht nur um Kindesunterhalt. Und nein, es ist nicht Rechtens. Laut meinen Anwalt. (Ich schreibe hier nur noch um einen Abschluss zu finden, und für die jenigen die evtl. mal in diesen Zeiten das gleiche problem haben) 1.) Wir sind nicht verheiratet o.ä somit besteht keine lebensunterhalt-Pflicht 2.) Wir sind nicht getrennt, leben aber aber auf Grund der Situation aktuell nicht im selben haushalt. Dementsprechend, hätte meine E-Mail mit Erklärung warum ich kein Kindesunterhaltsantrag stelle, Reichen müssen. Da eine Zusammenkunft, selbstverständlich sobald wie möglich wieder stattfinden kann. Liegt halt auch daran, Das durch Corona Aktuell hier (weil zu hoch) nicht viel Möglich ist. Daher, dürfen sie mir wenn überhaupt nur den fiktiven, Beitrag "Anrechnen". Heißt ich fülle den Antrag nicht aus, fehlen mir 200 Mntl (je nach höhe des Kindes Unterhaltes) aber nicht meine ganze Leistungen. Da ich unter anderem, weder Briefe (Bis auf das Formular selbst) erhalten habe, sowie meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sowohl als auch, ich Gearbeitet habe Teilzeit dies aber Rechtens abgemeldet wurde als Teilzeit-Arbeit bei mir im Oktober gestrichen wurde, aufgrund Corona. Somit gibt es keine wirkliche Begründung komplett zu Sperren. Anträge, Brief und E-Mail wechsel sind bereits beim Anwalt. Interessanter weiße habe ich bereits einen Anruf "Heute noch" bekommen, das die Leistungen wieder Freigeschaltet werden. Somit. vielen dank, für die vielen halb-wissenden informationen von einigen. Grüße
Port
Dann hat Dein Anwalt nicht viel Ahnung von Familienrecht. Allein die Aussage, dass keine Verpflichtung besteht, Dir "Lebensunterhalt" zu zahlen, weil Ihr nicht verheiratet seid, ist FALSCH. Es nennt sich übrigens Betreuungsunterhalt. Und Du glaubst doch nicht im Ernst, dass der Staat Dir den Kindesunterhalt zahlt, wenn es einen Lebenspartner bzw. Vater zu dem Kind gibt? Völlig egal, ob Ihr zusammen seid oder nicht. Wenn er natürlich auch Hartz 4 bezieht, ist es etwas anderes. Aber das ist bei Euch nicht der Fall. Dein Anspruchsdenken ist grauenhaft. Sollen mal schön die anderen zahlen, nur nicht die, die den Braten in die Röhre gesetzt haben.
cube
Also, erst mal hab eich das, was du hier zitierst gar nichtgeschrieben - das war eine andere Foristin. Ist aber egal. Wenn du doch eh einen Anwalt hast, warum fragst du dann noch hier? Frau Bader darf dir hier dann eh nicht mehr antworten. Kindesunterhalt fällt mehr oder weniger unter das Gleiche Procedere - denn dieser Unterhalt ist ein Recht des Kindes, dass du nicht ausschlagen darf während du gleichzeitig offenbar auf staatliche Hilfe angewiesen bist. Also auch hier völlig korrekt. Dein Kind hat Anspruch auf den Unterhalt. Der andere Kram bzgl. Unterhalt - es ist völlig egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Du hast gegen den Vater des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum 3. LJ. Und wenn ihr sogar eine Lebens-/Haushaltsgemeinschaft bildet ist der Partner dir auch zu Unterhalt verpflichtet. Ob er das tut indem er die Miete zahlt, einkaufen geht für euch alle oder sonst etwas ist egal - solange du eben keine staatlichen Gelder beziehen möchtest. Ab dem Moment wird halt geprüft, in wie weit der Partner/KV hier erst mal zahlungspflichtig ist bevor andere für dich bezahlen sollen.
kati1976
Die Sperre ist richtig,du musst zuerst Unterhalt beantragen und erst dann gibt es bei Bedarf Hartz4. Drin Freund,Vater des Kindes gat für das Kind zu sorgen, wenn er das nicht kann dann kannst du Geld beantragen. Ihr hättet einfach machen sollen was verlangt wurde.
Feuerschweifin
Port
@Cube, ich habe auf die AP geantwortet, die im Betreff "cube" geschrieben hat, kann man ganz leicht verfolgen.
cube
Ich meinte doch die AP und nicht dich :-) Die Redaktion sollte hier auch mal eine Baumstruktur anlegen. Diese Mißverständnisse passieren hier durchaus ja öfter.
Deborah
Der KV muss Kindesunterhalt bezahlen und auch für dich den sogenannten Betreuungsunterhalt zahlen. Man wird überprüfen, ob er genug Einkommen hat, um den Betreuungsunterhalt zu zahlen für dich, Kindesunterhalt ist aber immer vorrangig. - auch wenn ihr weiterhin ein Paar seid, aber nicht verheiratet seid und nicht zusammen lebt, in einem Haushalt, gelten diese beiden Aspekte mit dem Kindesunterhalt und dem Betreuungsunterhalt trotzdem. Das Jobcenter kann bei sowas aber normalerweise beraten und erklären. LG
Felica
Ist völlig korrekt vom Amt, du bist deiner mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Zu der du gesetzlich verpflichtet bist. Erschreckend wenn ein Anwalt dir aufgrund dieser recht simplen Sache gesagt hat das die Sperre nicht rechtens ist. Fraglich ist lediglich in welcher Höhe das Amt die Zahlung verweigern durfte. So oder so, entweder er zahlt dir, bar oder Naturell Unterhalt. Oder aber ihr wohnt offiziell zusammen, dann zählt ihr als bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird mit berücksichtigt.
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