Bambutscha777
ich würde gern bei meinem Hauptarbeitgeber 8 Monate ET nehmen und bei dem anderen AG aufgrund eines Bewchäftigungsverbotes in der Stillzeit erst ab dem 12. Lebensmonat. Habe ich bei Mehrfachbeschäftigung einen Anspruch auf EZ von 3 Jahren gegen jeden Arbeitgeber? Wo kann ich etwas hierzu finden?Danke
Hallo, ja, Sie können verschiedene EZ bei verschiedenen AG beantragen. Liebe Grüße NB
cube
Ja, du hast bei jedem AG 3 Jahren. Bist du aber in EZ bei einem AG und beim anderen nicht, musst du aufpassen mit den Std. In EZ darfst du eben nicht VZ arbeiten.
mellomania
Bv in stillzeit ist sehr unüblich. Dein Kind muss ja betreut sein. Dein Geld was du erhältst wird mit dem EG verrechnet. So meine Info. Ist das Kind schon da? Bv Schwangerschaft ist was anderes wie bv stillen.
cube
Da sie ja bei AG 1 ab dann wohl wieder arbeiten gehen will (EZ nur 8 Monate), muss die Kinderbetreuung ja geregelt sein ab diesem Zeitpunkt. Ich sehe eher das Problem, dass beim Haupt-AG evt. mehr als 30 oder 32 Std im Vertrag stehen und diese nicht mit EZ über AG2 vereinbar wären. Sprich: bei AG1 müsste dann ein TZ-Antrag gestellt werden für NACH der EZ bei diesem - den er halt auch ablehnen kann. Mal abgesehen davon dass AG2 natürlich auch umsetzen könnte, um die Arbeit mit MUMI-gefährdenden Stoffen zu vermeiden. Ist halt ein Konstrukt, bei dem man wirklich sehr sicher sein muss, dass alles genau so auskommt, wie man es geplant hat.
Bambutscha777
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Müssen die 3 Jahre bei den verschiedenen Arbeitgebern parallel laufen, oder kann ich auch bei einem AG das 1.-3. Lebensjahr EZ nehmen und bei dem anderen das 2-3, da ich bei diesem in Stillzeit Beschäftigungsverbot wäre?
mellomania
wenn du ein bv in der stillzeit haben solltest wirst du probleme mit dem EG bekommen da du dann faktisch keines bekommst. das ist sowas von unüblich und nur in ganz ganz großen ausnahmefällen der fall. was ist dein beruf?
Feuerschweifin
Sie muss sich nicht vor dir rechtfertigen. Wenn sie sagt, dass ihr AG ihr ein Still-BV ausstellt, dann ist das so und auf dieser Grundlage wird die juristische Frage gestellt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedo ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, Hab zwei Kinder 2 (8) und 4 (10) Klasse. Bin in das Unternehmen zurück weil man darmals dringend Mitarbeiter gesuchte hatte und es auch von der Arbeitszeit und Schule immer gut gepasst hat, was sich wohl in den nächsten Wochen ändern soll,der Chef möchte sich neu Aufstellen und kündigt Mitarbeiter die sein Vorhaben nicht u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung