Elisa-Lotta
Hallo, wir haben ein Mietobjekt in einer anderen Stadt gefunden und würden dort berufsbedingt gern hinziehen. Der Kindergarten in der selben Straße teilte uns mit, dass unsere 5 jährigen Kinder dort zum Sommer nicht hingehen können. Gibt es Sonderregelungen für hinzuziehende Eltern? Kann man uns von der Stadt aus Plätze verweigern? Wenn ja, dürfen unsere Kinder ggf. In ihren alten Kindergarten bis zur Einschulung gehen? Das würde gehen, weil mein Mann weiter in dieser Stadt arbeitet (ich in der anderen). Mit Dank und herzlichem Gruß Elisa-Lotta
Hallo, leider gibt es da keinen Anspruch. Nur irgendwo in der Gemeinde Liebe Grüsse, NB
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