Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich nachträglich Anspruch auf das 3. Jahr Elternzeit meines ersten Kindes?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich nachträglich Anspruch auf das 3. Jahr Elternzeit meines ersten Kindes?

annavalentin

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im 2. Jahr Elternzeit mit meinem zweiten Kind, diese endet am 2.4.2015. Ich möchte meinem AG gerne mitteilen, dass ich das 3. Jahr erst später nehmen werde. Dies sollte denke ich kein Problem darstellen... Mit meinem ersten Kind (geboren 2010) habe ich nach 15 Monaten wieder angefangen zu arbeiten und leider versäumt meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich das dritte Jahr gerne später nehmen würde. Hier noch eine Zwischenfrage: Die restlichen Monate vom 2. Jahr sind so oder so jetzt "verfallen", oder? Habe ich jetzt überhaupt noch Anspruch auf das 3. Jahr meines ersten Kindes, das ich ggf. beim Schuleintritt nehmen möchte? Könnte ich jetzt einen Antrag für beide Kinder stellen? Danke für eine Antwort und herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann pro Kind bis zu 12 Monate bis zum 8. Geb,. übertragen - wenn der Ag zustimmt Liebe Grüße NB


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