Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich ein Recht auf einen "zugestimmten" Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich ein Recht auf einen "zugestimmten" Minijob

mellielli

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Hallo, mit Beantragung der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber habe ich im selben Schreiben den Antrag auf einen Minijob nach einem Jahr Elternzeit für die restlichen 2 Jahre der Elternzeit gestellt (das wurde bereits im Vorfeld besprochen). Dafür erhielt ich eine schriftliche Zustimmung, lediglich der -von mir angegebenen- Arbeitszeiten wurde "nur unter Vorbehalt" zugestimmt. Diese Woche sollten in einem Gespräch die Arbeitszeiten geklärt werden, dachte ich. Man teilte mir jedoch mündlich mit, dass es doch nicht zu o.g. Minijob kommen könne. Kann ich auf den Minijob bestehen? Müsste noch eine schriftliche Kündigung des Minijobs erfolgen? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Beim gleichen Arbeitgeber ? Wenn ja,dann kommt er einfach nicht zustande, oder hast Du schon was unterschieben ?


mellielli

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Ja, beim gleichen Arbeitgeber. Und nein, unterschrieben habe ich noch nichts.


Sternenschnuppe

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Dann kommt er nicht zustande. Hat nix mit dem Hauptvertrag zu tun. Lass Dir die Zustimmung geben in der Elternzeit woanders einen Nebenjob annehmen zu können. Dann kannst Du extern suchen. Ab 15 Stunden die Woche Arbeitswillen und nachgewiesener Betreuung kannst Du sogar ALG1 in Elternzeit beantragen.


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