Womanghost
Hallo Frau Bader, ich habe 2 Kinder im Alter von 8 und 13 Jahren.Der 13jährige ist 100% behindert mit Pflegestufe 2. Ich selbst bin seit eineinhalb Jahren Witwe und zahle im Rahmen der Witwenrente KK-Beiträge und übe einen 400 Euro Job aus. Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld bzw. Kinderkrankentage.? Mit freundlichen Grüßen Womanghost
Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) Der Minijob ist also nicht versicherungspflichtig und darauf gibt es keine Kinderkrankentage. Wie es mit der KK-versicherung wegen der Witwenrente ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Liebe Grüsse, NB
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