Kerhen
Hallo, Ich habe folgende Frage: Ich bin seit Januar 2019 in elternzeit. Diese dauert noch bis Januar 2022. Ich arbeite in einer kleinen Praxis als Ergotheraptin mit weniger als 10 Mitarbeitern und würde gerne im Januar dort wieder starten. Aktuell arbeite ich bereits auf 450€ in einer anderen Praxis. Dies habe ich mit meiner Chefin natürlich angesprochen. Bei uns in der Praxis konnte ich auf Grund von Raummangel nicht anfangen. Nun meine Frage kann meine Chefin mir verweigern wieder zu arbeiten aus dem Grund dass sie keine Räumlichkeiten hat? Wie verhalte ich mich am besten? Vielen Dank
Hallo, Sie haben Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle nach Vertrag. Aber die Ag kann Ihnen, da das KSchG nicht gilt, kündigen. Dagegen können Sie nichts tun - sie muss halt die Fristen einhalten (vgl. § 622 BGB). Liebe Grüße NB
KielSprotte
Verstehe ich nicht - in welchem Räumlichkeiten hast du denn vorher gearbeitet?
Felica
Du hast einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle, nicht aber auf die selbe. Allerdings hat dein AG weniger als 15 Mitarbeiter und damit ein leichteres Kündigungsrecht. Er kann dir also recht einfach am ersten Tag nach Ende der EZ die Kündigung überreichen. Mein persönliches Fazit, man hat dur recht deutlich gezeigt wie wenig man dich als Mitarbeiter schätzt. Ansonsten hätte man eine Stelle in der EZ ermöglicht. 440 € Job als physio ist ja rein von der stundenanzahl nichts. Ich würde mir also etwas neues suchen, evtl mag dich ja der jetzige minijobchef übernehmen mit mehr Stunden. Dann nur dran denke das du rechtzeitig kündigst.
Ani123
Du hast Anspruch auf eine Stelle im Stundenumfang wie vor der EZ. Kannst du die Stunden arbeiten? Wenn ha, forder deinen Arbeitsplatz ein. Und sollte dein AG keinen Raum für dich haben ist das nicht dein Problem. Letztlich kann er dich deine Arbeitszeit im Wartebereich "absitzen" lassen und muss voll zahlen. Ablehnen wegen keiner Räumlichkeiten geht nicht. Der AG muss damit rechnen, dass du wieder kommst. Gibt es eine EZ-Vertretung für dich? Oder wurde die Person ohne Befristung eingestellt? Wenn Ersteres muss der AG den Mitarbeiter läuft diese aus. Wenn Zweiteres, was ich vermute, hat dein AG nun einen AN mehr. Selbst wenn er die Befristung vergessen hat, es ist nicht deine Schuld. Wenn du nicht wie vor der EZ arbeiten kannst und dein AG dir zeitlich nicht entgegen kommt, dann musst du kündigen, weil du den Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst. Kann dein jetziger AG dich übernehmen? Wenn möglich mit mehr Stunden? Nachfragen kostet nichts. Daher würde ich es, insofern es dir da gefällt, erfragen. Wenn das möglich ist kannst du über einen Wechsel nachdenken.
cube
Grundsätzlich ja. Du hast Anspruch auf deine bzw. eine gleichwertige Stelle an deinem Arbeitsort. Dein Vertrag lebt ja wieder auf. Und nein, plötzlich keinen Platz mehr zu haben zählt nicht. Aber: natürlich kann deine Chefin dir dennoch am 1. Tag einfach kündigen - da Kleinbetriebe, ist das einfacher als in einem größeren Betrieb. Ich denke aber, dass es ihr evt. um Raum bzgl. der Corona-Maßnahmen ging? Und nicht darum, dass sie plötzlich generell nicht genug Platz hat. Ergo: du solltest mit deiner Chefin erst mal klären, was es mit "zu wenig Platz" auf sich hat bzw. ganz neutral dich melden und schon mal deinen Wiedereinstieg besprechen wollen. Und dann hörst du erst mal, was sie dazu sagt. Hier wird oft schon heiß gegessen, bevor halbwegs fertig gekocht wurde ;-) Also schon mit "mein Recht" und "Gesetzt" etc um sich geworfen ohne überhaupt schon 1 Wort konkret dazu mit dem AG gewechselt zu haben.
Ähnliche Fragen
Ich arbeite in einem Team von 4 Leuten, 1 Mann hat eine Partnerschaft, 2 sind Singles. Ansage: Urlaubsplanung bis Ende März abgeben. Jetzt habe ich die Zusage vom Vater vom Kleinen bekommen, dass wir uns den Urlaub in den Sommerferien aufteilen können. Habe also Urlaub eingereicht. Böses Erwachen: alle Kinderlosen haben Urlaub in den Ferien ein ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind geht in einen Kindergarten, wo sein Sprachentwicklungsstand anhand des BaSiK-Bogens bewertet wird (BaSiK = „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“). Mit diesem Verfahren sind wir auch einverstanden: Wir haben schriftlich der Beobachtung zugestimmt und möchten auch ...
Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!
Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d ...
Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge ...
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich zulässig im Kindergarten nur in einem Teil der Gruppen Mittagessen anzubieten, obwohl der Bedarf in allen Gruppen besteht und es auch (mit ein paar Veränderungen im Ablauf) umsetzbar wäre? Die Frage bezieht sich auf Bayern, der Träger ist kirchlich. Vielen Dank!
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...
Hallo, mein neuer Partner und ich haben ein gemeinsames Kind und möchten heiraten. Unser gemeinsames Kind trägt bereits seinen Nachnamen, ich möchte diesen gern annehmen. Allerdings war ich zuvor bereits verheiratet. Aus dieser Ehe gingen wundervolle Kinder hervor. Mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Er würde niemals einer ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit